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Alt 19.10.2013, 15:31
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AW: Hausrecht und Kamera

Zitat:
Zitat von Mulder Beitrag anzeigen
...Woraus folgerst du jetzt, daß es erlaubt sein soll, eine bestimmt Person zu fotografieren/filmen und dieses Foto/diesen Film zu veröffentlichen?
Ich habe es so nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass das Sportgeschehen bei Punktspielen gefilmt werden darf. Dieselben Sportler beim Pinkeln auf der Toilette dürfen aber nicht gefilmt werden. Das Pinkeln auf der Toilette ist nicht Zeitgeschichte. Kommt aber ein Sportler auf die Idee, anstatt den Schläger zu werfen, seinen Gegner anzupinkeln, dann ist es in diesem Fall auch ein Teil des Sportgeschehens und damit der Zeitgeschichte und darf gefilmt werden.

Was §23 betrifft, sind Sportmeisterschaften auch ein Teil der Zeitgeschichte, ob Weltmeisterschaft oder Kreismeisterschaft.
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