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AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?
Ich fürchte, du hast den Punkt nicht verstanden. Entscheidend ist, wer der Nutzer von Bildern und Videos ist. Ein Veranstalter/Verband kann sich die Nutzungsrechte für SEINE Nutzungen einholen (ausführend können natürlich beauftragte Personen oder Firmen sein), er kann das aber nicht übergreifend für die Nutzung durch alle potentiellen Nutzer - für alle potentiellen Verwendungen tun.
Und ob deine Auslegung von "privat" so wirklich zutrifft, also ich wees nich. Denn danach wäre ich sofort eine Person öffentlichen Interesses (und darf dann immer und jederzeit abgelichtet werden), wenn ich unverschleiert auf die Straße gehe. Ist das wirklich so? Aber ich denke du verstehst sehr gut, was ich meinte, du willst nur ein paar intellektuelle Schlenker einfügen.
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Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch
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