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Alt 04.12.2013, 17:01
User 44384 User 44384 ist offline
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Egal was ich jetzt hier schreibe, es wird sowieso gegen mich ausgelegt werden.

Aber Schweigen war noch nie mein Ding.

Ich kann Euren Unmut verstehen und bedauere, dass das Verbandssportgericht ein solches Urteil gefällt hat, das den Abstiegskampf beeinflusst.

Die Vereine, die durch das Urteil benachteiligt werden, können jetzt Einspruch bei der Einspruchskammer einlegen und sollten dies tun.

Wenn Bauernheim sich einen Vorteil hätte verschaffen wollen, dann hätten wir
I. Björn Kraus auf 1.6 gestellt
II. nur 6 Spieler in der 2. Mannschaft gemeldet
III. die 3. Mannschaft mit Oli Heldak und Joachim Böhmerl verstärkt
All dies wäre regelkonform gewesen und diese leidige Diskussion über SPV hätte es nie gegeben.
Stattdessen waren wir so blöd und haben nach dem Unfaltod von Joachim Schaffner versucht in Abstimmung mit dem Ressortleiter eine Lösung zu finden.

Nun muss ich mich seit über 3 Monaten mit Klagen vor Einspruchskammer und Verbandssportgericht rumschlagen und lerne dabei bzgl. Sportgerichtsbarkeit und rechtstaatlichen Prinzipien einiges dazu, z.B.:

1. Dem Urteil des Verbandssportgerichts vom 30.11.2013 liegt eine Zeugenaussage des Ressortleiters zugrunde, die den Beschuldigten während des Verfahrens nicht zur Verfügung gestellt wurde. Die Beschuldigten konnten also dazu nicht Stellung nehmen. Ich habe das Verbandssportgericht darauf angesprochen und um Aushändigung aller Beweismitel gebeten. Dies hat das Verbandssportgericht in einer ersten Antwort gestern abgelehnt. Eben gerade teilt mit das Verbandssportgericht mit, dass ich die Unterlagen nicht erhalten werde.

2. Ich wurde folgender Vergehen beschuldigt:"Manipulation der Mannschaftsmeldung der SG Bauernheim mit dem Ziel einen nicht regelkonformen Vorteil zu erwirken". Dieses Verfahren gegen mich wurde eingestellt. Die SG Bauernheim wurde aber trotzdem verurteilt.

3. Das ganze Verfahren kam dadurch zustande, dass ein Mitglied der Einspruchskammer beim Verbandssportgericht eine Klage gegen mich veranlasst hat. Wenn ich jetzt Rechtsmittel gegen das Urteil des Verbandssportgerichts einlege, dann lande ich wieder bei der Einspruchskammer. Da stellt sich dann die Frage, welche Erfolgsaussichten hätte ein Bauernheimer Einspruch.
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