Zitat:
Zitat von Brett13
Wer nun meint unbedingt Mighty-like: "Guckst du KUG § 23, da steht, dass ich von jedem TT-Spiel Bildaufnahmen auch gegen den ausdrücklichen Willen der dabei abzulichteten Personen machen und ins Internet stellen darf!", soll das meintwegen so versuchen 
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Deinetwegen wird es gemacht seitdem es Internet gibt und kein Gerichtsurteil in deinem Sinne ist bekannt. Warum wohl? Genau, darum, dass es im §23 ausdrücklich erlaubt ist. Es ist erlaubt, noch mal, ohne Einwilligung zu filmen usw. Hier noch mal das Zitat: "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:[...]". Das ist so klar wie 2+2=4. Da kannst du z.B. weinen, schreien, betteln oder drohen wie du willst, wenn man dein Spiel bei einer Meisterschaft filmt, das spielt aber keine Rolle, sieh §23.