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Zitat von Variatio
Ich bin zwar selbst nur Laie - aber ich bin mir ziemlich sicher (diverse Juristen im Freundeskreis), dass es ein Grundsatz der Rechtsprechung ist, Zusammenhaenge moeglichst allgemein zu fassen, damit man eben NICHT jeden Spezialfall in ein eigenes Gesetz fassen muss.
So faellt dann eben das "darf ich bei TT-Spielen filmen" unter die abstrakten Aspekte
- allgemeinen Persoenlichkeitsrecht
- Kunsturheberrecht
- ... (whatever sonst noch),
die durchaus miteinander konkurrieren, und im Einzelfall entscheiden werden muss, ob eine Aufnahme/Veroeffentlichung statthaft ist. Und GENAU DAS ist die Aufgabe der beteiligten Juristen (Anwaelte, Richter, ...).
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Das mag in dem Bereich sogar noch einigermaßen gut funktionieren und somit als angebracht empfunden werden. In anderen Bereichen funzt es - nicht nur aus meiner Sicht - nicht wirklich gut. Das sehen sogar gestandene Juristen selbst so.
Da wären genauere Gesetzesvorgaben durchaus angebracht. Schau dir nur mal den Abmahnwahnsinn an. Oder noch schlimmer den Vergewaltigunsparagraphen, der laut einiger Juristen (Darunter auch Richter) so manchen Richter dazu zwingt schuldige Angeklagte wieder freizulassen. Wenn du mal mit Elternunterhalt zu tun kriegen solltest, wirste dich sicher auch wundern, warum es da keine eindeutigen Regulierungen von Seiten der Gesetzgebung vorhanden sind. Da sind die zuständigen Ämter immer dazu gezwungen mit einem gewissen Prozessrisiko vor den Kadi zu siehen, wenn sie sich mit den Kindern, die für ihre Eltern Unterhalt zahlen sollen nicht einig werden. Die bei einem solchen Prozess dann festgelegten Summen können durchaus, je nach zuständigem Gericht, schwanken.
All das muss ich hoffentlich nicht gut und richtig finden
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Zitat von Variatio
Und nochmal zur Aufnehmen/Veroeffentlichen-Problematik - kuck dir mal den folgenden Fall an:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender...ht=bw&nr=10275
Ein Teil der Begruendung hierbei, warum in diesem Fall schon die alleinige Aufnahme unzulaessig sei:
"Von einer missbräuchlichen Verwendung der Bilder durch den Kläger sei auszugehen."
Im Umkehrschluss koennen wir annehmen, dass i.A. davon ausgegangen wird, dass im oeffentlichen Raum aufgenommene Bilder/Filme NICHT missbraeuchlich verwendet werden. Und wenn doch, dann hat der Betroffene Moeglichkeiten, dagegen vorzugehen.
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Letztendlich steht es in den meisten Fällen jedem frei ein Urteil und seine Begründung (Dein Beispiel ist aus dem Jahre 2008) zu akzeptieren oder wenn der Geldbeutel es zulässt in Berufung zu gehen. Es soll nicht nur einmal vorgekommen sein, dass ein Urteil in nächster Instanz anders entschiednen worden ist
Der von mir fett hervorgehobene Satz ist für mich persönlich ein Witz. Welche Möglichkeit haste denn in der Praxis ohne einen teuren Anwalt bei dem ganz einfach vermeidbaren Mist? Was machste denn, wenn das was dir nicht passt auf irgendeinem Server in Amiland liegt?
Zitat:
Zitat von Variatio
Zu deinem Argument weiter oben, dass das Netz nicht vergisst:
Ich sehe das langfristig sogar umgekehrt. Das Netz vergisst viel zu schnell. Geh' mal auf irgendwelche aelteren Seiten, die beispielsweise einige interessante Links gesammelt haben, und teste, wie viele davon noch funktionieren. Oft sind das nicht mehr viele, und die Infos sind (vielleicht) fuer immer verloren ... 
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Irgendwer hat das ganz sicher lokal für sich gespeichert