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Themen-Optionen |
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#51
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AW: Das Filmen von Spielen
Zitat:
![]() Ja, wie gesagt. Irgendwann kommt man dann ins Klein-Klein. Ich gehe mal nicht davon aus, dass jeder Betreuer eine pädophile Neigung hat oder dass sich irgendein Mensch mit solch einer Neigung bei Youtube Tischtennisvideos raussucht, um Süßholz zu raspeln. Dann muss man auch das Foto der Siegerehrung sein lassen und haste nicht gesehen. Alles Schwachsinn.
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#52
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AW: Das Filmen von Spielen
Zitat:
![]() Aber man darf trotzdem nicht alles in einen Topf werfen, und dass zwischen dem Aufnehmen und dem Veroeffentlichen ein wesentlicher Unterschied besteht, sind wir uns doch hoffentlich einig. Wobei hier natuerlich zwingend ein Kausalzusammenhang besteht - man kann nur Aufgenommenes veroeffentlichen. Andererseits wird das ALLERWENIGSTE aufgenommene tatsaechlich veroeffentlicht. Zitat:
"Wenn A, dann besteht eine gewisse Chance, dass B. Es koennte sein, dass B nicht gewollt ist, also sollte A nicht erlaubt sein. Das ist aber ein i.d.R. zu scharfer Umkehrschluss, denn nicht alles, was A ist, ist dann auch B. Insbesondere kann es sein, dass B erwuenscht ist. Oder es kann sein, dass A viel weniger "problematisch" als B ist, so dass erst einmal nichts dagegen spricht, A einzuschraenken, und die richtige Massnahme zur Kontrolle von B ganz andere Mechanismen sind, die von A komplett unabhangig sind. Um das auf dein Beispiel oben anzuwenden, wobei ich ein wenig andere von dir getaetigte Aussagen den Variablen A und B zuordne: A: Brett13 will an einem TT-Turnier teilnehmen B: Brett13 wird von irgendjemandem abgelichtet, was er nicht will --> "Findest du es in Ordnung, dass Brett13 an einem TT-Turnier teilnehmen darf, obwohl ihm ganz sicher bewusst ist, dass er abgelichtet werden kann?" ![]() Frage: Was sollte in dem obigen Beispiel reglementiert werden? A oder B?
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ASC Grünwettersbach, KL KA
BBC X-Fusion TC, Friendship Phoenix Medium, Spinlab Vortex 2 |
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#53
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AW: Das Filmen von Spielen
Zitat:
![]() Zitat:
Irgendwie habe ich das Gefühl, das hier absichtlich der Wandel der Zeit ignoriert wird. Nie war Veröffentlichen zu einfach wie heute. Ich finde schon, dass man dieser schlichten Tatsache Rechnung tragen sollte... Zitat:
Irgendwie erinnert mich die Diskussion hier stark an einen Artikel zu AGBs im letzten SZ-Magazin. Da hatte sich eine Firma mal für kurze Zeit den Spaß erlaubt, sich beim Akzeptieren der AGBs bestetigen zu lassen, dass der Einwilligende damit seine Seele verkauft hat ![]() Lies den mal ![]() ...und geh mir weg mit Turnieren Ich wünsche mir schlicht und ergreifend, dass mit der ganzen Thematik umsichtiger Umgegangen wird. Für was soll es denn gut sein, das jeder Popanz, jeden und alles bei einer Amateursportveranstaltung aufnehmen darf ![]() Mit freier Berichterstatung für die Presse hat das was heute so läuft rein gar nichts mehr zu tun. Da haste dann mal in einem lokalen TZ 'n Bild von der Veranstaltung ein paar Tage später gefunden und Abends ist die spärliche Auflage dann zu 99% im Altpapier gelandet. Das alles hat sich grundlegend geändert. Heute wird nur noch digital geknipst oder gefilmt. Diese Bildchen oder Filmchen sind ruckzuck für alle Zeiten im www. IMHO ein Riesenunterschied... Das sich Verbände auf die Seite der Knips- und Filmwütigen stellt, dafür habe ich nicht viel Verständnis. Selbst stellen sie sich z.B. bei den NDM hin und verbieten als Hausherren jegliche Bildaufnahmen, aber ansonsten vertreten sie die Meinung, dass bis zur 3.KK runter jeder Spieler damit einverstanden sein muss ![]() Wer weiß, vielleicht ist auch das ein kleiner Baustein, der irgendwann mal dafür verantwortlich ist, dass TT als Volkssport immer weiter den Bach runtergeht
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#54
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AW: Das Filmen von Spielen
Zitat:
Pressearbeit heißt heute aus meiner Sicht eben nicht mehr ein paar Zeilen an das Lokalblatt zu schicken und um Veröffentlichung zu betteln. Pressearbeit eines Vereins heißt aus meiner Sicht heute selber Berichte, Fotos und auch immer häufiger Videos zu veröffentlichen. Sei es über die eigene Homepage, Facebook oder Youtube. Zitat:
Den Bach runter geht unser Sport aus meiner Sicht eher wenn wir nicht mehr mit der Zeit gehen. Die ältere Generation liest noch die Berichte in den Lokalteilen. Die Jüngeren erreicht man so aber nicht. Wenn wir bei dieser Zielgruppe attraktiv bleiben wollen müssen wir uns auch den aktuellen Medien anpassen. Aus meiner Sicht sind Punktspiele und Turniere eindeutig öffentliche Veranstaltungen. Wenn ich daran teilnehme muss ich auch mit einer Berichterstattung rechnen. Wenn das jemand partout nicht will würde ich es natürlich trotzdem respektieren . |
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#55
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AW: Das Filmen von Spielen
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#56
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AW: Das Filmen von Spielen
Zitat:
Die Frage ist ob wir wirklich für alles ein Gesetz oder Regeln benötigen. Wie oft kommt denn der Fall vor, dass jemand klar sagt das er nicht gefilmt werden möchte und der Filmende sich darüber hinwegsetzt? |
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#57
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AW: Das Filmen von Spielen
Zitat:
![]() Ein großes Problem von Gerichten ist es, dass es für viele Dinge gar kein (eindeutiges) Gesetz gibt, was dann dazu führt, dass sich Richter bei der Urteilsfindung selbst was aus den Fingern saugen müssen. Das ist nun mal nicht im Sinne des Erfinders bzw im Sinne der hier eigentlich geltenden Gewaltenteilung
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#58
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AW: Das Filmen von Spielen
Zitat:
So faellt dann eben das "darf ich bei TT-Spielen filmen" unter die abstrakten Aspekte - allgemeinen Persoenlichkeitsrecht - Kunsturheberrecht - ... (whatever sonst noch), die durchaus miteinander konkurrieren, und im Einzelfall entscheiden werden muss, ob eine Aufnahme/Veroeffentlichung statthaft ist. Und GENAU DAS ist die Aufgabe der beteiligten Juristen (Anwaelte, Richter, ...). Und nochmal zur Aufnehmen/Veroeffentlichen-Problematik - kuck dir mal den folgenden Fall an: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender...ht=bw&nr=10275 Ein Teil der Begruendung hierbei, warum in diesem Fall schon die alleinige Aufnahme unzulaessig sei: "Von einer missbräuchlichen Verwendung der Bilder durch den Kläger sei auszugehen." Im Umkehrschluss koennen wir annehmen, dass i.A. davon ausgegangen wird, dass im oeffentlichen Raum aufgenommene Bilder/Filme NICHT missbraeuchlich verwendet werden. Und wenn doch, dann hat der Betroffene Moeglichkeiten, dagegen vorzugehen. Zu deinem Argument weiter oben, dass das Netz nicht vergisst: Ich sehe das langfristig sogar umgekehrt. Das Netz vergisst viel zu schnell. Geh' mal auf irgendwelche aelteren Seiten, die beispielsweise einige interessante Links gesammelt haben, und teste, wie viele davon noch funktionieren. Oft sind das nicht mehr viele, und die Infos sind (vielleicht) fuer immer verloren ...
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ASC Grünwettersbach, KL KA
BBC X-Fusion TC, Friendship Phoenix Medium, Spinlab Vortex 2 Geändert von Variatio (11.06.2014 um 15:31 Uhr) |
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#59
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AW: Das Filmen von Spielen
Zitat:
Da wären genauere Gesetzesvorgaben durchaus angebracht. Schau dir nur mal den Abmahnwahnsinn an. Oder noch schlimmer den Vergewaltigunsparagraphen, der laut einiger Juristen (Darunter auch Richter) so manchen Richter dazu zwingt schuldige Angeklagte wieder freizulassen. Wenn du mal mit Elternunterhalt zu tun kriegen solltest, wirste dich sicher auch wundern, warum es da keine eindeutigen Regulierungen von Seiten der Gesetzgebung vorhanden sind. Da sind die zuständigen Ämter immer dazu gezwungen mit einem gewissen Prozessrisiko vor den Kadi zu siehen, wenn sie sich mit den Kindern, die für ihre Eltern Unterhalt zahlen sollen nicht einig werden. Die bei einem solchen Prozess dann festgelegten Summen können durchaus, je nach zuständigem Gericht, schwanken. All das muss ich hoffentlich nicht gut und richtig finden ![]() Zitat:
![]() Der von mir fett hervorgehobene Satz ist für mich persönlich ein Witz. Welche Möglichkeit haste denn in der Praxis ohne einen teuren Anwalt bei dem ganz einfach vermeidbaren Mist? Was machste denn, wenn das was dir nicht passt auf irgendeinem Server in Amiland liegt? Zitat:
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