Zitat:
Zitat von Peter Igel
Dassde dir DEINEN teuren Anwalt sparst 
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Glasklare Sache, Du bist reif ... n guter Schiri pfeift das.
Zitat:
Gelten für Beleidigungen im Alltag und via Facebook dieselben Regeln?
Ja, auch in sozialen Netzwerken oder Foren sind Beleidigungen strafbar.
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Tatbestand erfüllt, Schreiben geht raus, außer es erfolgt öffentlicher Widerruf binnen 24 Stunden. Klar, oder ? Ich verweise auf Post 74.
Dort werde ich, weil Spaßtipper als
blöd bezeichnet.
Vorsorglich weise ich bereits jetzt darauf hin, daß ich selbstverständlich Schadensersatzansprüche geltend machen werde, sollte ich durch diese ehrenrührige Beleidigung Nachteile irgendwelcher Art erlangen.