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Zitat von feint1,0
Des weiteren werden alle nicht abgegebenen Umfragebögen als Neinstimmen gewertet.
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Wenn das wirklich so sein sollte denke ich das hier ein Verstoß gegen die Abstimmungsregelung der Versammlungsordnung des BTTV vorliegt.
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4.6 Abstimmung
1. Bei allen Abstimmungen entscheidet, sofern die Satzung nicht eine andere Regelung trifft, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
2. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
3. Ungültige Stimmen und Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Leere Stimmzettel gelten als Enthaltung.
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