Zitat:
Zitat von mithardemb
Bzgl. Regelkonformität empfiehlt es sich in den Regel nachzulesen, z.B. hier:
Die Messlatte ist also die Unsicherheit. Kannst du beurteilen ob der Assistent sich sicher war oder nicht? Wenn nicht, dann kannst du auch nicht beurteilen ob der Aufschlag regel-konform war oder nicht.
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Zitat:
Zitat von mithardemb
Noch mal. Lies was in den Regeln steht, bevor du auf Konformität plädierst.
Es kommt darauf an, dass der Schiedsrichter sicher ist. Ob Spieler, Trainer, Zuschauer oder gar Jeff der Busfahrer sich sicher sind, ist nicht relevant. Es hilft auch nicht, das durch technische Verfahren zu verifizieren. Die Regel ist da sehr eindeutig.
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Dein Leseverständnis klemmt wie so oft.
Ob ein Aufschlag der Regel entspricht (regelkonform ist) richtet sich nicht danach, ob der Schiedsrichter dies auch so erkennt und sich dessen sicher ist. Lediglich die Entscheidung des Schiedsrichters, ob der Aufschlag gültig ist oder nicht, richtet sich danach.
Viele der hier abgezählten Aufschläge sind der regel nach korrekt gewesen und die Entscheidung des Schirris war objektiv falsch. Die Aufschläge werden durch diese falsche Entscheidung nicht automatisch falsch, sondern die Entscheidung ist es.
Das kannst Du auch nicht mit der Regel anders behaupten.
"6.6.1 Wenn entweder der SR oder der SR-Assistent über die Zulässigkeit eines Aufschlags nicht sicher ist, kann er, beim ersten Vorkommnis in
einem Spiel, das Spiel unterbrechen und den Aufschläger verwarnen. Jeder folgende nicht eindeutig zulässige Aufschlag dieses Spielers oder seines
Doppelpartners gilt jedoch als unzulässig. "
Im ersten Satz wird dem Schiri zugestanden, dass er wenn er unsicher ist unterbrechen und verwarnen darf. Das könnte er also willkürlich immer tun.
Im zweiten Satz ist diese Willkür aber eingeschränkt: "Jeder folgende nicht eindeutig zulässige Aufschlag dieses Spielers ... "
Einige hier abgezählte Aufschläge waren aber eindeutig zulässig. Also Fehler des Schiris und in dieser Eindeutigkeit auch sehr fragwürdig hinsichtlich dessen Motivation.