Zitat:
Zitat von appelgrenfan
a) "Greift zur RR 20/21" heißt aber doch, dass die aktuelle RR 19/20 bereits eine Rolle spielt?! Wer in der VR 20/21 keine drei Einsätze haben sollte, bekommt in der RR 20/21 RES-Status, es sei denn er hatte in der laufenden RR 19/20 mind. drei Einsätze. Oder verstehe ich da was falsch?
b) Wurde der Punkt mit dem "auf Antrag" rausgenommen oder hatte ich das falsch im Kopf?
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a) Genauso ist es. Bei der Mannschaftsmeldung zur VR 20/21 gilt noch die alte Regelung (man braucht mindestens
zwei Einsätze in der RR 19/20 oder mindestens zwei Einsätze in der VR 19/20, um nicht Reservespieler zu werden). Bei der Mannschaftsmeldung zur RR 20/21 gilt die Neuregelung (mindestens drei Einsätze in der VR 20/21 oder in der RR 19/20).
b) In der neuen WO finde ich auch nichts mehr mit "auf Antrag". Also scheint das nun überall (wie bisher u. A. im WTTV) automatisch so gehandhabt zu werden.
Gruss Hdd