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AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts
Denken wir mal einen Schritt weiter. Unterstellen wir, dass die Saison stattfindet. Gibt es da Verhaltensregeln für Gastmannschaften? Was nutzt es, wenn man die Maßnahmen im eigenen Verein umsetzt, aber die Gäste etwas "einschleppen"? Kann man gewiss nicht verhindern und macht ja auch niemand mutwillig. Hat man sich da im Rahmen des Sicherheitskonzepts beim DTTB auch etwas für einfallen lassen und Vorgaben gemacht? Verpflichtung, beim Eintritt Hände zu desinfizieren, bzw. Desinfektionsspender am Türeingang zu installieren oder kontaktlos Fieber zu messen (Infrarot oder Stirnthermometer)? Eventuell müsste die WO für Mannschafts- und Individualspielbetrieb noch durch einen Passus Hygienemaßnahmen ergänzt werden. Kann z.B. ein Spieler ausgeschlossen werden, wenn er nachweisbar Fieber hat oder stark hustet und ggf. eine Gesundheitsgefahr für Mitspielende besteht? Fieber kann man aber auch aus anderen Gründen bekommen. Die Frage wäre, wer darf das entscheiden? Unzumutbar ist es, die Anwesenheit eines Arztes zu fordern. Wenn auf der einen Seite Regularien für den Trainingsbetrieb aufgestellt werden, müssen ja auch Sicherheitsmaßnahmen für den Spielbetrieb aufgestellt werden, die eine logische Fortführung der Präventionsmaßnahmen sind. Alles in der Halle "safe" machen und dann Kranke spielen lassen, wäre ein Widerspruch.
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