|
|||||||
| Westdeutscher TTV Hier könnte Ihre Werbung stehen! (Infos anfordern) |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#11
|
|||
|
|||
|
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts
Zitat:
Ich schreibe folgendes in meiner Aussendung: "In Korea efolgten die 2 Hauptuebertragungen in einer Kirche beim Singen, und in einem Fitnessverein mit mehr als 10 Personen, Latin Dance. Bei den Yoga Uebungen mit weniger als 8 Personen und ausreichendem Mattenabstand wurden aber trotz Nachweis der Infektion der Instruktoren keine Ansteckung nachgewiesen. Dh. die Gefahr ist bei Einhaltung der Regeln minimal." https://wwwnc.cdc.gov/eid/article/26/8/20-0633_article Die Hauptgefahr ist nur direktes Anhusten. wer einmal hustet fliegt fuer den Abend raus. Das ist wie in der Chirurgie, wer sich einmal sich ans Gesciht fasst muss zurueck, halbe Stunde Hande waeschen. Beim Schwitzen ist die Gefahr relativ hoch wie man in Korea sieht. Dort haben sie die Abstaende nicht eingehalten, die Hauogefahr ging aber vom Instruktor aus, der sie direkt angehustet hat. Der selbe Instruktor hat aber in der Yoga Gruppe mit unter 8 Personen und Sicherheitsabstand nichts angerichtet. Dh. wahrscheinlich nur die direkten Kontakte in Hustrichtung, wenn unter 3 Meter oder so. Geändert von rurban (18.05.2020 um 10:28 Uhr) |
|
#12
|
||||
|
||||
|
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts
Ja, aber wer weiß da schon noch, ob er jemand vor einer Woche angehustet hat?
Oder willste das auf dem Tischbelegungsplan auch noch eintragen . Anton hat beim Spiel gegen Egon einmal gehustet?Und einmal Husten gleich raus ist auch übertrieben. Man hustet wegen X anderer Dinge schonmal. Staub zb oder weil man sich verschluckt hat beim trinken usw. Ich bleib dabei. Das jeweilige Gesundheitsamt wird bei einem Infektionsfall und der gibt an er war beim TT dann kommen, die Listen angucken , TRainigsverantwortlichen fragen ob etwas besonderes war und dann entscheiden ob nur seine Partner oder alle anwesenden an dem Tag vorsorglich in Quarantäne müssen. Auch da sollte sich jeder Spieler mal überlegen , was neben der Ansteckungsgefahr( die beim TT wenn man alles einhält wohl sehr gering ist) das noch für folgrn hat und ob er damit klar kommt. Beispiel: Mein Trainingspartner von letzter Woche wird positiv getestet. Das Gesundheitsamt kommt vorbei und stellt mich unter Quarantäne? Dazu evtl auch meine Familie/Haushalt. Ich kann nicht zur Arbeit, Frau auch nicht. Kinder können nicht in Schule und Kita.... Kann ich da im Notfall mit Leben oder will ich das nicht riskieren (ZB weil ich ein Geschäft habe und wenn ich nicht da bin, ist das zu und keine Umsätze nach der eh schon langen Pause) und gehe deshalb nicht zum Training.
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Hansi Blocker (18.05.2020 um 18:11 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt; "Antworten"-Knopf verwenden |
|
#13
|
|||
|
|||
|
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts
Dinge, die man früher locker gesehen hat, muss man heute mit Bedacht machen, scheinbar übertriebene Vorgaben einhalten. Fastest115, Dein Beispiel mit den Folgen, wenn Du zur Kontaktgruppe 1 gehören würdest, muss doch jeden nachdenklich machen.
Ich finde, der jeweils Verantwortliche des Vereins in der Halle muss durchgreifen. Ansonsten ist er nicht geeignet. Gerade die älteren Vereinsmitglieder, die oft das Gerüst von Mannschaften bilden, müssen gut geschützt werden. Sonst werden Vereine in der kommenden Saison noch ihre Schwierigkeiten bekommen, wenn viele lieber zu Hause bleiben. Geändert von Hansi Blocker (18.05.2020 um 18:11 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt; "Antworten"-Knopf verwenden |
|
#14
|
|||
|
|||
|
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts
Danke schon mal zu euren Einschätzungen. Wie gesagt: Mehr zu machen, als die Gemeinde fordert, ist ja sicherlich nicht falsch. Wichtig war mir nur, ob man es rechtlich muss.
Zu den möglichen Konsequenzen bei Infektionen: Rein theoretisch darf ja beim Tischtennis niemand Kontakperson der Kategorie I sein, wenn man alles richtig macht. Es sollen ja trotzdem alle Abstände eingehalten bleiben, so dass niemand 15-minütigen Gesichtskontakt oder direkten Kontakt zu Körperflüssigkeiten haben sollte. Und auch "Personen, die aerosolbildenden Maßnahmen ausgesetzt sind" sollte eher nicht darunter fallen...darunter ist sicher nicht zu verstehen, wenn etwas mehr als normal geatmet wird (aufgrund der sportlichen Betätigung), sondern wenn wir an z.B. Überwachung bei intensiven sportlichen Betätigungen wie extremes Ausdauertraining denken. Wenn es also nur darum geht, dass alle Personen immer zur Kategorie II gehören, dann sollte das jeder Trainingsverantwortliche hinbekommen. |
|
#15
|
|||
|
|||
|
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts
Denken wir mal einen Schritt weiter. Unterstellen wir, dass die Saison stattfindet. Gibt es da Verhaltensregeln für Gastmannschaften? Was nutzt es, wenn man die Maßnahmen im eigenen Verein umsetzt, aber die Gäste etwas "einschleppen"? Kann man gewiss nicht verhindern und macht ja auch niemand mutwillig. Hat man sich da im Rahmen des Sicherheitskonzepts beim DTTB auch etwas für einfallen lassen und Vorgaben gemacht? Verpflichtung, beim Eintritt Hände zu desinfizieren, bzw. Desinfektionsspender am Türeingang zu installieren oder kontaktlos Fieber zu messen (Infrarot oder Stirnthermometer)? Eventuell müsste die WO für Mannschafts- und Individualspielbetrieb noch durch einen Passus Hygienemaßnahmen ergänzt werden. Kann z.B. ein Spieler ausgeschlossen werden, wenn er nachweisbar Fieber hat oder stark hustet und ggf. eine Gesundheitsgefahr für Mitspielende besteht? Fieber kann man aber auch aus anderen Gründen bekommen. Die Frage wäre, wer darf das entscheiden? Unzumutbar ist es, die Anwesenheit eines Arztes zu fordern. Wenn auf der einen Seite Regularien für den Trainingsbetrieb aufgestellt werden, müssen ja auch Sicherheitsmaßnahmen für den Spielbetrieb aufgestellt werden, die eine logische Fortführung der Präventionsmaßnahmen sind. Alles in der Halle "safe" machen und dann Kranke spielen lassen, wäre ein Widerspruch.
|
|
#16
|
||||
|
||||
|
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts
1. Gäste genauso behandelt wie eigene beim Training
2. Du kannst nicht entscheiden ob einer coronaansteckend ist. Auch nicht mit Fieber oder nicht. Man ist schon einen Tag vor Symptomen hoch ansteckend. Und einige infizierte haben keine Symptome und sind ansteckend. Ergo Risiko trotz Konzept bei Training beim oder auswärts gleich hoch.
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
|
#17
|
|||
|
|||
|
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts
Außerdem prüft ja auch keiner die Trainingsteilnehmer auf Fieber. Es gelten halt für Gäste die gleichen Regeln wie für die, die zum Training kommen: Wer sich krank fühlt, soll nicht da sein - und in allen Fällen gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln, wie die im August/September noch Gültigkeit haben. Wenn sich dann trotzdem jemand ansteckt, dann kann da richtigerweise niemand für verantwortlich gemacht werden.
Wenn zu diesen Regelungen die Verpflichtung zur Desinfektion der Hände gehört, dann hat der Gast das zu machen - macht er das nicht, kann er durch den Verantwortlichen der Heim-Mannschaft genau wie jeder andere der Halle verwiesen werden (Hausrecht!). Wie es schon von vielen Politikern jetzt klar geäußert wurde: Wir haben nicht das Ziel, jegliche Ansteckung zu verhindern - sondern immer zu wissen, wer mit einer nachweislich infizierten Person wann und wo zusammen war, um diese Personen zu isolieren. Wer mit dieser (aus meiner Sicht sehr sinnvollen) Regelung seine Probleme hat, der muss eben für die nächsten Monate oder wenn es doof läuft noch länger auf Sport verzichten. Geändert von TSV_Christian (28.05.2020 um 10:39 Uhr) |
|
#18
|
||||
|
||||
|
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts
Das schutzkonzept hat ja den Sinn dass man sich eben nicht infiziert wenn doch mal ein infektiöser in die Halle kommt!!!!
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
|
#19
|
||||
|
||||
|
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts
Zitat:
__________________
Fastarc G1 1.8 sw | Bloodhound | Troublemaker ox rt
|
|
#20
|
|||
|
|||
|
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts
Es muss sich jeder, der Sport in der Halle ausübt, an die Regeln des Hallenbetreibers halten. Egal ob Training oder Wettkampf. Tut er das nicht, fliegt er raus, wie schon gesagt. Dann muss die betreffende Mannschaft eben mit einem weniger spielen. So etwas ist generell durch die WO geregelt. Rechtlich bindend sind zur Zeit ausschliesslich die Vorgaben des Hallenbetreibers. Theoretisch, wenn der Betreiber sagt: ich will gar kein Hygienkonzept, dann muss auch das DTTB Konzept für das normale Training nicht eingehalten werden. Genauso wird es beim Wettkampf sein, es sei denn der DTTB oder die Landesverbände schreiben irgendwelche Hygiene Regeln in der WO vor, oder beziehen sich auf etwas, was durchaus passieren kann.
|
![]() |
| Lesezeichen |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Verbindlichkeit englischsprachiger Regeldokumente | appelgrenfan | Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches | 6 | 10.01.2020 11:09 |
| Physik des Unterschnitts, des Topspins und des Schlägers | Chrix | Technik - Taktik - Training - Vorsätze und Zielerreichung | 35 | 27.01.2019 22:19 |
| Neue Leitung des Pressereferats des NÖTTV | fotoundmakeup | Niederösterreich | 0 | 20.06.2011 09:27 |
| Offener Brief des Präsident des HeTTV | rigo3108 | Hessischer TTV | 1 | 13.04.2007 12:31 |
| Derfe die des? Des die des derfe! | klugscheisser | Bezirk Süd | 1 | 04.03.2006 20:34 |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:32 Uhr.







. Anton hat beim Spiel gegen Egon einmal gehustet?

