Zitat:
Zitat von Gallifax
...es liegt an der Aussetzung des Insolvenzrechts...
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Wenn Ihr schon das Insolvenzrecht thematisiert, hier eine kurze Klarstellung:
Es ist mitnichten das Insolvenzrecht ausgesetzt - aktuell entfällt nur der Zwang zur Anmeldung wegen des Insolvenzgrundes der Zahlungsunfähigkeit, wenn man darlegen kann, dass der Zustand durch Corona verursacht wurde. Negatives Eigenkapital oder Zahlungsunfähigkeit aus anderen Gründen verpflichten jeden Geschäftsführer nach wie vor, einen Insolvenzantrag zu stellen, sonst geht er in die Privathaftung bzw bekommt strafrechtliche Probleme!
Zitat:
Zitat von Gallifax
...das anstatt gesunde Unternehmen zu schützen diese nicht mehr durch "Ansteckung" schützt...
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Indem man relativ unbürokratisch Liquidität zur Verfügung stellt (ich hatte tatsächlich das sensationelle Erlebnis, dass die KfW einen größeren Kreditantrag in weniger als 24h genehmigt hatte), pumpt der Staat durchaus Geld ins System, um solche Ansteckungseffekte zu vermeiden - mit der Aussetzung der Antragspflicht verschafft man jedem auch nur einigermaßen vernünftig aufgestellten Unternehmen die Zeit, solche Liquiditätshilfen zu beantragen... das sind halt nur Kredite und keine Geschenke - aber gesunde, produzierende Unternehmen bekommen aktuell keine Liquiditätsprobleme. Gerade die Tatsache, dass die eigenen Kunden später zahlen (was ich ehrlich gesagt momentan noch nicht mal merke) soll so entschärft werden.
Es gibt natürlich auch sehr viele negative Beispiele von Kleingewerblern oder Gastronomen, die ihre Hilfen nicht ausbezahlt bekommen oder Gesundheitsämtern, die Zahlungen nach dem Quarantänegesetz unter fadenscheinigen Ausreden verweigern (kostet mich gerade echt Nerven...

) - aber das Insolvenzrecht ist an all diesen Problemen nicht schuld!