Zitat:
Zitat von Schrottkopf
Es ist mitnichten das Insolvenzrecht ausgesetzt - aktuell entfällt nur der Zwang zur Anmeldung wegen des Insolvenzgrundes der Zahlungsunfähigkeit, wenn man darlegen kann, dass der Zustand durch Corona verursacht wurde. Negatives Eigenkapital oder Zahlungsunfähigkeit aus anderen Gründen verpflichten jeden Geschäftsführer nach wie vor, einen Insolvenzantrag zu stellen, sonst geht er in die Privathaftung bzw bekommt strafrechtliche Probleme!
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Anscheinend reden wir vom gleichen.
https://www.juraforum.de/ratgeber/co...rona-insolvenz
Das betrachtest Du nicht als dramatisch?
Ich schon insofern es bedeutet das Unternehmen die nicht wirklich sicher sind zu überleben dann noch andere mit in den Abgrund reißen. Ich sehe es nicht so das ein Großteil der Unternehmen gerettet werden kann die unverschuldet durch Corona in die Krise kamen. Letztlich muss man da aber abwarten.