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Zitat von angriffsnoppe
ich hab mal was davon gehört das man erst dann einen ersatzschläger nehmen muss wenn im belag ein loch von einem quadratzentimeter ist.
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Das mit dem Quadratzentimeter war vermutlich die Noppen-Zahl... pro Quadratzentimeter müssen mind. 10 und max. 40 Noppen vorhanden sein - d.h. falls auf einem Quadratzentimeter weniger als 10 Noppen sind (mehrere ausgebrochene Noppen), so ist der Schläger nicht mehr zulässig.
Ansonsten liegt die Entscheidung im Ermessen des OSR (wie in diesem Fall geschehen).