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AW: Coronavirus - Situation im Kreis Krefeld
Nur mal so zur Info, in Schleswig-Holstein ab heute:
Für den Trainings- und Wettspielbetrieb sowie sonstige Sportveranstaltungen innerhalb einer Sport-
bzw. Turnhalle oder eines sonstigen geschlossenen Raumes gilt:
Es gelten keine besonderen Abstands- oder Kontaktregelungen.
Es gibt keine Obergrenze der teilnehmenden Personen.
Es gibt keine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Es dürfen nur folgende Personen teilnehmen:
a) Negativ getestete, vollständig geimpfte oder genesene Personen („3-G-Regel“)
b) Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres
c) Minderjährige Schüler*innen, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass
sie im Rahmen eines verbindlichen Schulkonzeptes regelmäßig zweimal getestet werden.
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