Zitat:
Zitat von Chris Kratzenstein
Falsch! Ein Risikozuschlag hat nichts mit einem Hochrisikoverhalten zu tun. Ich kann 4 Schachteln am Tag rauchen. Das wird beim Antrag nicht einmal abgefragt.
Der Risikozuschlag wird vorhandene Krankheiten genommen. Dazu kann auch Übergewicht gehören. Aber mit dem Verhalten hat dies eben maximal indirekt zu tun, eben wenn dadurch das Gewicht steigt oder Erkrankungen entstehen.
Also tut mir leid für Dich, aber mit einem Hochrisikoverhalten hat der RZ nichts zu tun. (...)
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Du hast recht; ein Risikozuschlag wird für vorhandene Krankheiten erhoben - mit dem Suchbegriff "Risikozuschlag" lag ich also daneben.
Jedoch zu sagen, der Beitrag habe mit dem (Hochrisiko-)Verhalten nichts zu tun - worum es ja in Deiner Ausgangsfrage ging - ist sachlich falsch. Zum Beispiel die Allianz schreibt
hier zum Thema "Gesundheitsprüfung/ Beispiel: Gesundheitsfragen der PKV":
Zitat:
(...) Gesundheitsfragen behandeln unter anderem folgende Themen:
(...) Drogen-, Nikotin- oder Alkoholabhängigkeiten (...)"
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Wie, wenn nicht durch Hochrisikoverhalten entstehen diese Abhängigkeiten? Und warum sollte danach gefragt werden, wenn die Antworten keine Auswirkungen auf den Beitrag (alternativ auf den Versicherungsumfang) hätten?
Dass derartige Gesundheitsfragen tatsächlich gestellt werden, wenn auch vielleicht nicht von allen PKVen und nicht von allen gleich, ganz speziell auch die nach dem Rauchen, kann ich Dir im Übrigen anhand meines eigenen Antrages versichern ...
tl;dr:
1. Begriff "Risikozuschlag" von mir nicht korrekt verwendet.
2. Verhalten kann Einfluss auf den KV-Beitrag haben.
Belassen wir es dabei. Keine Lust, VVG etc. wieder rauszukramen.
PS:
Diese Unterhaltung ist ein schönes Beipsiel dafür, wie einfach doch direkte mündliche Kommunikation im Vergleich zu einer schriftlichen sein kann. Mimik, Gestik, Tonfall, das sofortige Ausräumen von Unschärfen und Missverständnissen etc. pp. sind halt schwer zu ersetzen (und ja, AT, auch die Möglichkeit, sofort Richtung Keller zu gehen ...

...)