Zitat:
Zitat von cemundo
Erlaubt, Daten werden ja für einen Zweck verwendet und das ist der Spielbetrieb.
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Ob das ein Fachanwalt für Datenschutzrecht auch so sehen würde? Einige dieser Spieler haben offenbar weder vor noch nach der Veröffentlichung der Daten (im Zusammenhang mit der Spielberechtigung) signalisiert, dass sie überhaupt am Spielbetrieb teilnehmen wollen; und ohne diese notwendige Zustimmung soll es erlaubt sein, diese Daten zu veröffentlichen, selbst wenn aus Sicht des Vereins bzw. der TT-Abteilung ein (vermeintlicher?) Zweck vorliegt?
Zitat:
Zitat von masl83
Wie oben schon geschrieben, die Spielberechtigung muss beidseitig unterschrieben sein. Wenn das nicht der Fall ist, ist sie bei Prüfung nicht gültig.
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Hmm, seinerzeit habe ich nichts unterschreiben müssen. Ich habe nur mündlich zugestimmt, dass für mich eine Spielberechtigung beantragt werden soll. Würde das jetzt (theoretisch) bedeuten, dass meine Ergebnisse auch rückwirkend gestrichen werden könnten, da Protokolle nicht eingehalten wurden?