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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Konflikt eines Hobbyspielers mit dem Verein
Leute,
ich habe nun von einem Hobbyspieler einen Konflikt mitbekommen und ich kenne mich da selbst nicht aus.Hab gesagt, im Forum hier sind schlaue Leute, die werden bestimmt eine Lösung sagen bzw. wissen was zu tun ist. Um was geht es genau! Wie Ihr bereits wisst hatte ich euch ja offen gelegt dass im alten Verein bzw. auch in anderen Vereinen Hobbyspieler genötigt werden Punktspiele zu machen. Der Verein bekommt keine 6 Leute zusammen obwohl 20 gemeldet sind. Da Sie in den letzten Spielen zu 5 oder zu 4 gegangen sind haben Sie vom Verband eine Strafe bekommen. Ich wusste das bisher nicht. Wenn ein Verein es nicht schafft 6 Spieler zum Punktspiel hinzubekommen und reist mit weniger an dann zahlt der Verein pro Spieler 100 Euro. Jetzt kamen sehr viele Strafen zusammen und nun hat der Verein Druck auf die Hobby Spieler gemacht. Es wurden nun ohne schriftliche Erlaubnis der Hobbyspieler die Hobbyspieler in der letzten Mannschaft nachgemeldet. Somit besteht die Möglichkeit nun wenn ein Hobbyspieler Zeit hat als Ersatz zu spielen. In der Regel kein Drama aber es gibt nun Hobbyspieler die nicht in der letzten Mannschaft gemeldet sein wollen unabhängig davon ob Sie spielen wollen oder nicht. Der Leiter der Tischtennis Abteilung möchte die Hobbyspieler aber nicht rausnehmen, begründet es damit dass ja keine Pflicht besteht zu spielen. Es hätte ja keine negativen Auswirkungen auf den Einzelnen, sogar Vorteil mal bei einem Punktspiel dabei zu sein. Zwei Hobbyspieler haben nun den Spielleiter der Liga angeschrieben mit der Bitte die Spielberechtigungen zu löschen, der Spielleiter der Kreisliga hat ja Admin Rechte, auch haben Sie den Verband Baden Württemberg angeschrieben mit der Bitte um Löschung weil Sie Zwar Mitglied im Verein sind aber Nicht für den Verein spielen wollen. Sollte es sich ändern kann man ja noch immer nachmelden. Nun verweist der Verband und der Spielleiter auf den Verein der die Spielberechtigung löschen soll, dieser weigert sich aber. Nun die Frage ? Kann man per Anwalt " mytischtennis " dazu zwingen die eigene Spielberechtigung löschen zu lassen. Letztlich gesehen gaben die Hobbyspieler zu keiner Zeit eine Berechtigung sich melden zu lassen. Die Nachmeldung war nicht abgesprochen. Was würdet Ihr tun ? Ganz liebe Grüße |
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#2
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AW: Konflikt eines Hobbyspielers mit dem Verein
Ich kenne mich jetzt im Strafenkatalog von BaWü nicht aus, aber die 100 Euro Strafe kenne ich aus anderen Landesverbänden eigentlich nur wenn man gar nicht zum Spiel antritt. Bei einem fehlenden Spieler ist es dann eher eine Null weniger und daher im Notfall für jeden Verein sicherlich mal verschmerzbar.
Wenn deine Kollegen eh nicht an einem Punktspiel teilnehmen wollen, dann kann ihnen das doch eigentlich egal sein, ob sie da auf irgendeinem Meldebogen stehen. Da scheint es dann ja eher ums Prinzip zu gehen. In letzter Instanz werden sie da vermutlich recht bekommen, wenn sie nirgends unterschrieben haben, dass für sie auch eine Spielberechtigung beantragt werden soll. Aber ob das wirklich den Aufwand von Zeit, Geld und Nerven wert ist
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Das Scheißhaus war voll! |
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#3
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AW: Konflikt eines Hobbyspielers mit dem Verein
Erstes Fazit: Das scheint schon ein sehr "spezieller" Verein zu sein...
Zur Spielberechtigung: Diese beantragt der Verein. Das geht zwar mittlerweile online per nicht-signiertem Antrag, aber der Antrag muss bei Bedarf im Verein hinterlegt und einsehbar sein, und er muss vom Verein UND vom Spieler unterschrieben sein. Ohne Einwilligung/Unterschrift des Spielers ist also ein Antrag auf Erstellung einer Spielberechtigung nicht korrekt. Zum Vorgehen der Abteilung: Ohne Zustimmung der Betroffenen Spielberechtigung beantragen und Mannschaftsmeldung ändern geht gar nicht. Also überhaupt nicht! Das dann gegen den Willen der Mitglieder nicht zu ändern geht noch weniger. Hat der 'nen Schuss? Strafen: Ja, nicht vollständiges Antreten kostet auch in den unteren Spielklassen Strafen. Diese sind idR verbandsabhängig, aber wie alle anderen Ordnungen ist auch die Strafordnung problemlos online einsehbar und verschafft Klarheit. In BaWü kostet das in der BK (um die es vermutlich geht) beim 1. Mal 15.-. 100.- sind für schwerere Vergehen fällig, wie zB. das Fälschen eines Spielberichts (dazu gehört u.a. einen nicht-anwesenden Spieler auf den Spielbericht zu schreiben - könnte natürlich durchaus der Fall gewesen sein). Zu berücksichtigen ist auch, dass sich die Strafen bei mehrmaligem Vorkommen erhöhen können, und dass bei mehrmaligem Nichtantreten die Mannschaft idR gestrichen wird. Maßnahmen: Wer keine Spielberechtigung will, beantragt bei der Abteilung die Löschung der Spielberechtigung. Weigert sich diese, würde ich zum Hauptverein gehen (der wohl nicht nur aus der TT-Abteilung besteht). Darüber geht wohl nur noch der Rechtsweg. Leider sieht es für Hobbyspieler mit Möglichkeiten meist nicht rosig aus; wenn es Alternativen (Vereine) gibt, würde ich kündigen. Irgendwo hört der Spaß auf. Alternativ kündigen und weiter zum Training gehen, bis es Ärger gibt. Ansonsten aussitzen, sprich Spielberechtigung lassen, Anfragen zur Spielteilnahme konsequent ignorieren oder ablehnen. Wenn das Kind eh schon im Brunnen liegt, kann man auch zusagen, und dann kurz vorher absagen oder einfach nicht kommen. Aber da wird's dann schon unangenehmer. Nachtrag: Wenn die Hobbysportler Vereinsmitglieder sind, sind sie das mit allen Rechten und Pflichten - eine Teilnahme am Verbandsspielbetrieb ist davon völlig unabhängig. D.h. die Hobbysportler können ihre Anliegen bei den Abteilungs- und auch Vereinsversammlungen vorbringen und haben z.B. bei den Wahlen in Verein/Abteilung volles Stimmrecht. Geändert von markx (26.10.2023 um 07:27 Uhr) |
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#4
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AW: Konflikt eines Hobbyspielers mit dem Verein
okay, ich sehe ein vereinsschädliches Auftreten. Dieser Verein sollte dann eine Mannschaftsspieler Abteilung und eine Hobby-Abteilung einführen. Die Hobbies sollten dann 39,95 € pro Monat zahlen, hätten dann aber einen eigenen bezahlten Trainer und eigene Hallenzeiten. Fitnessstudio, andere Sportarten oder Urbansportsclub kosten auch mehr.
Wenn Sie in der untersten Mannschaft nicht aushelfen wollen, sollten Sie dann auch nicht die Zeit der Mannschaftsspieler im Training in Anspruch nehmen. Wenn die Hobby-Abteilung nicht möglich sein sollte, dann halt nahelegen im Freibad und an den Outdoor Spielplatten sich zu probieren. |
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#5
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AW: Konflikt eines Hobbyspielers mit dem Verein
Hallo,
nur kurz, da vom Smartphone: Ich sehe da datenschutzrechtliche Probleme. Die Daten des Spielers (Name, Geburtsdatum(?) ) wurden ohne Einverständnis vom Verein weitergeleitet. Ich gehe nicht davon aus, dass der Eintritt in einen Verein diesen berechtigt, Daten weiterzuleiten, oder? Grüße herman
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TB Burgsteinfurt |
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#6
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AW: Konflikt eines Hobbyspielers mit dem Verein
Das Leute das hier überhaupt ernst nehmen, wundert mich. Nach der Nummer mit "seinem" Problem (welches sich totgelaufen hat), macht er jetzt den nächsten Aufreger "Frage für einen Freund" Thread auf.
Geändert von vossi39 (26.10.2023 um 11:01 Uhr) |
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#7
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AW: Konflikt eines Hobbyspielers mit dem Verein
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Mir den Rat von jemanden klar denkenden Menschen holen, der die von dir geschriebene Sachlage richtig überblickt!
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my game is built on flash and fire! many are called few are chosen... |
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#8
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AW: Konflikt eines Hobbyspielers mit dem Verein
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#9
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AW: Konflikt eines Hobbyspielers mit dem Verein
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#10
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AW: Konflikt eines Hobbyspielers mit dem Verein
Also ich will mal sachlich bleiben, wobei das wieder so ein geiles Thema ist von diesem User, aber vielleicht interessiert es ja auch andere.
Wie oben schon geschrieben, die Spielberechtigung muss beidseitig unterschrieben sein. Wenn das nicht der Fall ist, ist sie bei Prüfung nicht gültig. Zu den Strafen in TTBW (aus unserer Ordnung zitiert!): 2.5 Unvollständiges Antreten einer Mannschaft Je Spieler a) erstes Mal Bezirksspielklassen Damen/Herren 15,00 * Verbandsspielklassen Damen/Herren 20,00 Je Spieler b) zweites Mal Bezirksspielklassen Damen/Herren 20,00 * Verbandsspielklassen Damen/Herren 30,00 Je Spieler c) drittes Mal und folgende Bezirksspielklassen Damen/Herren 30,00 * Verbandsspielklassen Damen/Herren 40,00 Theoretisch kann es in den Bezirken hierzu noch andere Regeln geben, es kann aber keine Strafe, die höher als die angegebene ist, verlangt werden. Die Aussage mit 100* ist also Käse. Wenn in 2 Spielen insgesamt 3 Spieler gefehlt haben sind das in den Bezirksspielklassen somit 50* insgesamt. Der Spielleiter kann natürlich auf Hinweis der Spieler die "Nachmeldung" rückgängig machen. Was er nicht kann ist die Spielberechtigung entziehen. Das ist eine Sache des Vereins mit seinen Spielern. Mein Rat (wenn das alles Ernst gemeint ist): Die Hobbyspieler sollen dem Verein eben den Rücken kehren. Mit Kündigung der Mitgliedschaft erlischt automatisch die Spielberechtigung, die an eine aktive Mitgliedschaft gekoppelt ist. Geändert von masl83 (26.10.2023 um 13:26 Uhr) |
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