Sie sind da, und ich habe sie gerade gelesen.
Die vom Netzbetreiber und Gesetzgeber kommenden Vorgaben zu:
"Anmeldepflicht von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14 a ENWG"
Darin geht es um Neuanmeldungen von PV, WP, WB Ladepunkt, Raumkühlung, Heizstäbe von WP, Stromspeicher.
Wie ab 2024 damit umzugehen ist, und wie Bestandsanlagen bis 2029 in die staatliche Steuerungen


eingebunden sein müssen.
Wem der genauere Wortlaut interessiert, einfach per PN mir eine Nachricht senden, ich sende dann die Vorgaben über die Mail - Adresse eingescannt durch.
Ein kleiner Tipp, es liest sich im Moment ziemlich heiß und übergriffig, da ich aber davon überzeugt bin, dass für Bestandskunden bis 2029 noch einige Liter Wasser dem Main runter fließen und bereits 2025 die Grasfarbenen keine Rolle mehr in Regierungsfunktion spielen, halte ich dabei den Ball im Moment recht flach. Allerdings ist klar, wer 2024 eine komplett neue Anlage aufbaut, wird abhängig gemacht. Ob da viele Neubestellungen eingehen werden? Das kann ich Ende dieses Jahres bewerten.