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Zitat von Allsquared
Du widersprichst dir hier selbst. Die Compact GmbH wurde nach Vereinsrecht verboten....
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Ich widerspreche mir nicht. Genau die Compact GmbH wurde nach Art. 9GG verboten, weil es das Grundgesetz genau so vorsieht. Der Begriff "Verein" wurde in Art. 9 extra sehr weit gefasst, damit man sich nicht hinter bestimmten Organisationsformen verstecken kann. Selbst eine AG ist nach dieser Begriffsdefinition ein Verein.
So wie ich es verstehe wurde Compact vom Verfassungsschutz ja nicht ausschließlich aufgrund ihrer Publikationen verboten, sondern auch wegen nicht verfassungskonformen Aktivitäten in sozialen Medien. Jetzt entscheidet ein Gericht, ob das Verbot gerechtfertigt war. Die spezielle Lage bei Compact ist wohl nicht so eindeutig wie in früheren Verfahren, daher gibt es keine Prognose bzgl. des Ausgangs.
Bei allen bisherigen Verbotsverfahren nach Art. 9 GG (und es gab davon einige) wurde auch immer wieder von dagegen Klagenden Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) angeführt und regelmäßig vom höchsten Gericht verneint. Der Schutz der Verfassung ist gegen über der Meinungsfreiheit abzuwägen und das Gericht muss prüfen, ob es andere Mittel als ein Verbot gibt, die das gleiche Ziel (den Verfassungsschutz) erreichen würden.
Wenn also der Verfassungsschutz vor Gericht glaubhaft machen kann, dass ein Verein (egal wie organisiert) gegen die Verfassung verstößt oder agiert, dann folgt daraus ein Verbot und die Auflösung und unabhängig davon, dass davon evtl. auch Art 5 betroffen ist.
Ich habe keinen Fall gefunden, in dem ein verbotener Verein erfolgreich geklagt hätte, egal zu welcher Zeit.
Das kannst Du jetzt für einen Fehler in unserem Grundgesetz halten, aber so ist es vom GG vorgesehen.
Warum die Brand Regierung damals Art. 18 herangezogen hat, weiß ich nicht.
Und ich sehe auch keinen Anlass zu behaupten, dass es in letzter Zeit einen Missbrauch im Umgang mit Art. 9 GG gab. Die Mittel und Wege, die man beschreiten kann um verfassungswidrig zu agieren haben sich im Zeitalter von Internet ja auch deutlich erhöht. Musstest Du dich früher tatsächlich noch physisch treffen um eine Verschwörung anzuzetteln, brauchst Du dafür heute nur ein Smartphone. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass mehr Verbotsverfahren eingeleitet werden, oder nicht?
Wenn es dir nur ums Prinzip geht, kein Thema, dann vergiss den Rest, den noch angefügt habe. Aber es sind halt die gleichen Argumente die im Moment eben von den AFD Anhängern verwendet werden, um unseren Rechtsstaat zu diskreditieren und damit zu schwächen.
Ich bleibe dabei. Der funktioniert und es Bedarf an nur wenigen Stellen einer Verbesserung.
Um das auch klarzustellen. Ich bin kein Jurist und alles was ich hier schreibe, ist mein Verständnis der Gesetzestexte und den Interpretationen dazu, die ich dazu gelesen habe. Damit besteht selbstredend die Möglichkeit, dass ich das nicht richtig verstanden oder falsch interpretiert habe.