Zitat:
Zitat von UKausD
Ich habe nichts gegen diese Form der Digitalisierung, solange es für Ausnahmesituationen eine Fallback-Lösung gibt, also hier z.B. das Nutzen eines Spielberichtbogens. Weiß jemand, wie das geregelt wird? Nicht erfundenes Beispiel: Der MF hat auf der Anfahrt einen Unfall und schafft es nicht zum Spiel. In unserem Fall kamen wir nicht in die Halle, weil kurzfristig kein Hallenschlüssel auftreibbar war. Wie sieht es aus, wenn durch solch ein Ereignis kein Eingabegerät, PIN, ... zur Verfügung steht?
Gruß
Uli
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Bzgl. Eingabegerät sehe ich das Beispiel als hypotethisch an, da ich mir nicht vorstellen kann, dass bei einem Spiel in den Bundesspielklassen kein einziger Spieler, OSR, Zuschauer, Trainer, Betreuer, Vereinsverantwortlicher ein Smartphone dabei hat.
Bzgl. des PINs hier ein Zitat aus der Bundesspielordnung, zur Zeit die einzig relevante Ordnung, da der digitale Spielbericht ab der kommenden Saison nur in den Bundesspielklassen Pflicht ist:
5.7 Spielbericht
Die Mannschaften sind verpflichtet, den Spielbericht in Form des digitalen Spielberichtsformulars des DTTB zu erstellen.
Beide Mannschaften sind verpflichtet, die jeweilige Spiel-PIN bei den Mannschaftskämpfen mit sich zu führen. Falls eine Mannschaft die erforderliche Spiel-PIN nicht mitführt, ist ein Spielberichtsformular in Papierform zu verwenden. Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht der betroffenen Mannschaft ist dort einzutragen und führt zu einer Ordnungsstrafe gemäß Ziffer 2.3 der Gebührenordnung
des DTTB