Zitat:
Zitat von jimih1981
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Das dachte ich mir.
Hier dann mal ein weniger verfälschender Blick darauf:
https://www.spiegel.de/politik/deuts...4-1a31e43a58f8
Quintessenz:
hätte der „Journalist“ den Strafbefehl akzeptiert und die Geldstrafe gezahlt, wäre es gar nicht zu einer in der Folge dann notwendigen Verhandlung gekommen, in der das Gericht am unteren Ende des Strafmaßes für den fraglichen Paragraphen des StGB blieb.
Tja, blöd jetzt, oder?
Zudem bleibt ja auch so die Frage, in welcher JVA man den Knaben denn nun findet. Ach zur Bewährung ausgesetzt, Ersttäter, na dann.
Der Mensch hat nun genau das Ergebnis, das er erzielen wollte, um sich als Opfer einer vermeintlichen Willkürjustiz zu gerieren und die Jimihs dieser Welt glauben auch das.