Zitat:
Zitat von noppennorbert
Das dachte ich mir.
Hier dann mal ein weniger verfälschender Blick darauf:
https://www.spiegel.de/politik/deuts...4-1a31e43a58f8
Quintessenz:
hätte der „Journalist“ den Strafbefehl akzeptiert und die Geldstrafe gezahlt, wäre es gar nicht zu einer in der Folge dann notwendigen Verhandlung gekommen, in der das Gericht am unteren Ende des Strafmaßes für den fraglichen Paragraphen des StGB blieb.
Tja, blöd jetzt, oder?
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Was ist denn das für eine Schwachsinnsargumentation?! Der Herr war mit dem Strafbefehl nicht einverstanden, da er seinen Beitrag für durch die Meinungsfreiheit gedeckt hält. Dann kommt es zu einer Verhandlung und er wird härter bestraft als zuvor durch den Strafbefehl. Jetzt zu sagen, dass er die Gefängnisstrafe hätte vermeiden können, wenn er nur brav gezahlt hätte, hiesse sein Recht auf richterliche Entscheidungen zu verwirken. Jetzt wird er wahrscheinlich in Berufung gehen, und es kann alles passieren von Freispruch bis zu noch härtere Bestrafung. Bleibt es bei der Gefängnisstrafe, dann hat er die eben für das posten des Bildes erhalten und nicht weil er die Strafe nicht bezahlt hat.