Zitat:
Zitat von Danielson
Wer weicht denn hier der Debatte aus? Es geht um das Selbstbestimmungsrecht von Frauen - und du möchtest genau dieses einschränken. Ich bin überzeugt, dass sich die meisten Frauen diese Entscheidung alles andere als leicht machen. Was genau ist daran liberal, ihnen in den ersten Wochen einer Schwangerschaft das Recht auf eine eigene Entscheidung abzusprechen und sie als potenzielle Mörderinnen anzusehen?
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Jeder medizinische Eingriff ist übrigens erstmal ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und erfüllt damit den objektiven Tatbestand der Körperverletzung. Erst auf Ebene der Rechtfertigung werden solche Eingriffe im Wege der ausdrücklichen oder mutmaßlichen Einwilligung von der Strafbarkeit ausgeschlossen, die nicht eigenmächtig unter Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfolgen (Fischer StGB, 67. Aufl. 2020, § 223 Rn. 17, 22 ff.).
Ich glaube, das Selbstwertgefühl der Ärzte ist soweit gefestigt, dass sie da drüberstehen können.