Zitat:
Zitat von HansWurst123
Welche Position der potentiellen Richterin bisher völlig untergegangen ist:
"Konkret forderte sie 2019 im Interview mit dem niedersächsischen Magazin *Rundblick*: *Der Gesetzgeber sollte den Parteien die Quotierung der Wahllisten vorgeben. Das heißt, auf den Listen müssen dann genauso viele Männer stehen wie Frauen, und zwar bei jeder Partei.*!
Frauenanteil in den Parteien:
Bündnis 90/Die Grünen: 42,5%
Die Linke: 36,8%
SPD: 33,6%
CDU: 26,5%
CSU: 22% laut Statista
FDP: 20,1% laut Bundesstiftung Gleichstellung
AfD: 18,7% laut Bundesstiftung Gleichstellung
Wie das mit dem AGG zusammen passt?
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In Thüringen und Brandenburg wurde bereits vor Jahren das von den jeweiligen Regierungen erlassene sogenannte
Paritätsgesetz vom jeweiligen (Landes-)Verfassungsgericht als
verfassungswidrig eingestuft und verworfen.
In Brandenburg votierten die Richter wohl 8:0 gegen das Gesetz.
Auf der Seite des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg kann man folgendes lesen:
"... das sogenannte Paritätsgesetz (Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes - Parité-Gesetz (GVBl.I/19, [Nr. 1]), das die politischen Parteien verpflichtet, bei der Aufstellung ihrer Landeslisten für die
Wahlen zum Landtag Brandenburg abwechselnd Frauen und Männer zu berücksichtigen."
"Der
Grundsatz der Freiheit der Wahl gelte auch für Parteien bereits im Vorfeld der Wahl. Es sei ihre grundlegende Aufgabe, u. a. durch Aufstellung von Kandidaten und Kandidatenlisten zu den Landtagswahlen, die Offenheit des Willensbildungsprozesses vom Volk hin zu den Staatsorganen zu gewährleisten. Dieser
Prozess müsse frei von inhaltlicher staatlicher Einflussnahme bleiben.
Durch das
Paritätsgesetz entziehe der Gesetzgeber dem demokratischen Willensbildungsprozess einen wesentlichen Teil, indem er auf die Zusammensetzung der Listen Einfluss nehme".
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Gut, dass die Wahl dieser Frau zunächst verhindert wurde.