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AW: Regelfragen zur doppelten Spielberechtigung
Ja das ist jetzt möglich. Das war es aber vor der doppelten Spielberechtigung nicht.
Nur das man früher den Wechseltermin hätte einhalten müssen. Also bis 31.05. offiziell einen Wechsel der Spielberechtigung zum 1.7. beantragen. Dann wäre das gegangen.
Für Karteileichen also kaum ein Unterschied. Anders sieht das natürlich aus wenn derjenige doch ein paar spiele machen will oder soll. Dann geht das eben nicht.
Er kann dann nach dem 1.9. in deinem Beispiel eben keine 3 Spiele in der Hinrunde machen um dann auch in der RR und der nächsten Hinrunde wieder aufgetsellt zu werden.
Beispiel da ist ein verein in Aachen. Der holt sich 3 Belgier zur Hinrunde und 3 Hplländer zur RR. Die Belgier machen in der HR (und in den nächsten Jahren immer in der HR wieder 3) 3 Spiele... in der RR keine . Die Holländer machen in der RR 3 Spiele
(und in den Folgejahren auch immer 3 Spiele in der RR). Dann kann man jedes Jahr die 3 Belgier und die 3 Holländer an 1-6 als Stammspieler melden und die komplette eigentliche 1. in der zweiten melden usw.
Wenn man dann noch abweichende Spieltage hat also zb die zweite in der BL in der Woche und die erste in der VL am WE können die ohne Terminprobleme komplett doppelt spielen.
Ist natürlich ein extremes Beispiel...und bei 4er Mannschaft braucht man dann auch nur noch 2 Belgier und 2 Holländer
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
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