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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Regelfragen zur doppelten Spielberechtigung
Hallöchen zusammen,
ich hab ein paar Fragen zur doppelten Spielberechtigung erhalten und bevor ich da irgendwelchen Blödsinn erzähle Frage ich hier lieber nochmal nach. Eine Spielberechtigung wird ja erst einmal unabhängig von der Mannschaftsmeldung erteilt. Also im Prinzip erst einmal jeder, weil ja noch nicht klar ist in welcher Liga er gemeldet wird? Darf ein Spieler mit doppelter Spielberechtigung in der 3.BL gemeldet werden und dann lediglich nicht da eingesetzt werden? Ein Spieler darf mit doppelter Spielberechtigung ja sicher in der Oberliga gemeldet und auch eingesetzt werden. Der Spieler darf dann aber nicht als Ersatz in der 3.BL spielen? Liebe Grüße Lars
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http://youtube.com/@larskriegeltischtennis |
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#2
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AW: Regelfragen zur doppelten Spielberechtigung
Wird das nicht unter "Einsatzberechtigung" in Abschnitt A 15.3 geregelt?
[...] Für jeden Spieler besteht * unabhängig von seiner Zuordnung zu einer Spielklasse im Rahmen der gültigen Mannschaftsmeldung * eine Einsatzberechtigung in einer Halbserie in den Bundesligen nur dann, wenn der Spieler [...] c) der 2. und 3. Bundesligen vom ersten Spieltag bzw. der ersten Vorrunde der Deutschen Pokalmeisterschaften (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt) bis zum letzten Spieltag der jeweiligen Spielzeit, keine Spielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb im Ausland besitzt und aktiv ausübt. Dies gilt auch für die Teilnahme an einem anderen unter dem Dach des jeweiligen ausländischen Nationalverbands organisierten oder veranstalteten regelmäßigen Mannschaftsspielbetrieb. Die Experten können den Unterschied zwischen Spiel- und Einsatzberechtigung sicher erklären... |
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#3
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AW: Regelfragen zur doppelten Spielberechtigung
Ganz herzlichen Dank schon mal für deine Antwort Hanswurst.
![]() Genau da habe ich erst mal nicht nachgesehen in der WO. ![]() Klingt ja erst mal so, dass man Spieler in die Teams der 1.-3. BL melden kann, die dann von Anfang an keine Einsatzberechtigung haben und nie mitspielen werden aber dennoch erst mal zur Sollstärke zählen um andere Spieler runter melden zu können. Wenn das der Fall sein sollte ändere ich meine Meinung zur doppelten Spielberechtigung wohl grundlegend.
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http://youtube.com/@larskriegeltischtennis |
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#4
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AW: Regelfragen zur doppelten Spielberechtigung
Zitat:
Abschnitt H 2 Mannschaftsmeldung 2.1.6 Spieler, deren Einsatzberechtigung gemäß WO A 15.3 entzogen worden ist, dürfen nur dann für eine Halbserie gemeldet werden, wenn der Entzug der Einsatzberechtigung vor Beginn dieser Halbserie endet. Es geht wohl also doch explizit nicht. |
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#5
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AW: Regelfragen zur doppelten Spielberechtigung
Zitat:
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Auch der Dumme hat manchmal einen gescheiten Gedanken. Er merkt es nur nicht. (Danny Kaye) |
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#6
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AW: Regelfragen zur doppelten Spielberechtigung
Ja oder man nimmt ehemalige Spieler die nicht mehr spielen aber noch einen entsprechenden TTR haben...aber das ging vorher auch schon. Egal ob Deutsch oder Ausland
Nur unterhalb der 3. Liga geht es jetzt einfacher, weil man jetzt auch Aktive nehmen kann. Sowohl als Platzhalter als auch als voll oder Teilzeitspieler.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#7
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AW: Regelfragen zur doppelten Spielberechtigung
Auf der Ebene BSK sollte man vielleicht noch folgendes aus 15.3 ergänzen - bei ETTU-Wettbewerben reicht schon die bloße Meldung (ohne Einsatz):
"Sollte ein Stamm- oder Reservespieler der Bundesligen Damen oder Herren (einschließlich TTBL) in den oben festgelegten Zeiträumen eine Spielberechtigung für einen Mannschaftsspielbetrieb im Ausland aktiv ausüben oder für einen ausländischen Verein in Wettbewerben der ETTU gemeldet oder eingesetzt werden, so wird die Einsatzberechtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen." |
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#8
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AW: Regelfragen zur doppelten Spielberechtigung
Vielen lieben Dank für eure Erläuterungen. Ergibt für mich Sinn, dass sich tatsächlich gar nichts geändert hat durch die doppelte Spielberechtigung.
Ich verstehe dann gar nicht den Aufschrei bezüglich der Karteileichen aus dem Ausland. Diese müssten dann doch in allen Spielklassen schon immer möglich gewesen sein? Ich nehme mal als Beispiel Frankreich (da ich da selbst spiele und ein wenig drüber weis). Die Lizenzen mit den daraus Spielberechtigungen laufen immer zum 30.06. aus und können dann zu einem beliebigen Zeitpunkt neu erworben werden. Nach unserem Regelwerk konnte und könnte man dann also im Juni beliebig viele französische Spieler in die Aufstellungen packen, da die ja zu dem Zeitpunkt alle keine Spielberechtigung ab dem 01.07. im Ausland haben? Zum Beispielsweise 01.09. holen die sich dann ne Lizenz mit Spielberechtigung in Frankreich, verlieren ihre Einsatzberechtigung aber bleiben in den Aufstellungen drin, zumindest für die Hinrunde? Hoffe das hab ich so richtig verstanden?
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http://youtube.com/@larskriegeltischtennis |
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#9
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AW: Regelfragen zur doppelten Spielberechtigung
Ja das ist jetzt möglich. Das war es aber vor der doppelten Spielberechtigung nicht.
Nur das man früher den Wechseltermin hätte einhalten müssen. Also bis 31.05. offiziell einen Wechsel der Spielberechtigung zum 1.7. beantragen. Dann wäre das gegangen. Für Karteileichen also kaum ein Unterschied. Anders sieht das natürlich aus wenn derjenige doch ein paar spiele machen will oder soll. Dann geht das eben nicht. Er kann dann nach dem 1.9. in deinem Beispiel eben keine 3 Spiele in der Hinrunde machen um dann auch in der RR und der nächsten Hinrunde wieder aufgetsellt zu werden. Beispiel da ist ein verein in Aachen. Der holt sich 3 Belgier zur Hinrunde und 3 Hplländer zur RR. Die Belgier machen in der HR (und in den nächsten Jahren immer in der HR wieder 3) 3 Spiele... in der RR keine . Die Holländer machen in der RR 3 Spiele (und in den Folgejahren auch immer 3 Spiele in der RR). Dann kann man jedes Jahr die 3 Belgier und die 3 Holländer an 1-6 als Stammspieler melden und die komplette eigentliche 1. in der zweiten melden usw. Wenn man dann noch abweichende Spieltage hat also zb die zweite in der BL in der Woche und die erste in der VL am WE können die ohne Terminprobleme komplett doppelt spielen. Ist natürlich ein extremes Beispiel...und bei 4er Mannschaft braucht man dann auch nur noch 2 Belgier und 2 Holländer
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#10
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AW: Regelfragen zur doppelten Spielberechtigung
Diese Regelung hat also (zusätzliches) Potential um zu tricksen aber natürlich auch Möglichkeiten für sinnvolle Einsätze.
ZB jemand ist zum Studium in Holland und wohnt die meiste Zeit da und kommt zwischendurch immer nen paar Wochen nach hause nach Deutschland. Er kann also für den Verein in Holland spielen wo er wohnt und trainiert und für seinen Heimatverein in den Wochen wo er in Deutschland ist. Das ist ne gute Sache. Jetzt kann es trotzdem zu "paradoxen" Dingen kommen. Jemand wohnt in Kehl am Rhein und spielt dort auch Tischtennis. Er kommt ursprünglich aus Dortmund und besucht gelegentlich seine Eltern hier und würde gerne bei seinem Heimatverein hier dann mit seinen langjährigen Kumpels ein paar Spiele machen. Das ging früher nicht und geht heute auch nicht. Wohnt er in Kehl, aber spielt in Strassburg 6 km weiter westlich dann geht es, weil dann spielt er ja im Ausland in Frankreich und kann zuhause dann gelegentlich "doppelt" spielen... Die Frage ist also für wen wurde diese Regel geändert Für Leute die in Holland studieren Für Leute die gelegentlich "zuhause" sind Für Leute die zusätzliche Spielmöglichkeiten im Ausland suchen Für Leute die zusätzlich Geld verdienen wollen Ich denke der Grund ist ein völlig anderer 1. Es war für die Verantwortlichen den Vereine Verbände usw nicht nachprüfbar ob evtl irgendwo eine Doppelspielberechtigung vorliegt. . Sollte das der SL vor jeder Saison prüfen für jeden Spieler? Oder der Vereinsvorsitzende, der einen Neuzugang aus dem Ausland hat ...und dann stellen die plötzlich fest das nach dem ordnungsgemäßen erteilen der Spielberechtigung der Franzose zum 1.9. doch wieder in Frankreich spielt oder ein Deutscher der 30 Jahre in Deutschland spielt sich plötzlich auch noch in Holland oä anmeldet und dann ist das Chaos perfekt. Spieler gemeldet usw alles ok und plötzlich verliert er seine Einsatzberechtigung und dann gab es so Fälle, dass es erst nach X spielen aufgefallen ist und man musste alle Spiele rückwirkend umwerten? Um da Sicherheit zu schaffen erlaubt man diese doppelte Spielberechtigung 2. Ausserdem führt man dem Spielerpool in Deutschland zusätzliche (Teilzeit) Spieler zu und bremst so die Abwärtsspirale bei den Aktiven und mancher Verein kann so evtl eine Mannschaft mehr melden und bremst somit auch da den Abwärtstrend etwas ab Also Interessen des Verbandes wie Rechtssicherheit und Spielerpool/Mannschaftszahlen sind der wahre Grund für diese Regel!!! Ob da Spieler was von haben und wer dass dann ist, ist denen egal und ob da jemand durch tricksen kann auch bzw hat da geringe Priorität. Analog zu allen anderen "Doppelspielberechtigungen", die in den letzten Jahren eingeführt wurden (Jugend, Damen, unbegrenztes Ersatz spielen, kein Aufrücken mehr wenn einer nicht spielt)
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (18.07.2025 um 21:56 Uhr) |
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