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Alt 03.03.2026, 12:37
alba alba ist offline
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AW: Kontrolle Mitgliedschaft i.V.m. Spielberechtigung

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Jede Kontrolle wird leicht ausgetrickst

1. Da wird zum Jahresbeginn die Mitgliederliste abgegeben beim Landessportbund. Schön. Also jetzt am 1.1.26...Wenn jetzt zum 1.7.26 für die neue Saison einen Spieler meldet (der evtl kein Mitglied ist). Und dann gleicht einer am 1.10.26 die Listen ab, dann steht der neue logischerweise nicht auf der Liste vom 1.1.26
2. Und wie gesagt: wenn man weiss da wird kontrolliert. Dann tritt dieser Spieler eben offiziell dem Verein bei und zahlt den beitrag ganz offiziell und bekommt das Geld dann in irgendeiner Form erstattet. Z B. als Trainergeld für real nicht geleistete Stunden, als Zuschuss für Beläge oder zur Not unter der Hand....was willste dann prüfen und nachweisen. Er steht auf jeder offiziellen Mitgliederliste des Vereins und hat die Zahlung der Beiträge auf seinem Kontoauszug....
Wie willste dem nachweisen, dass er eigentlich garkein Mitglied ist.
Ein Mitglied beitragsfrei zu stellen, ist immer möglich (zB. Ehrenmitglieder). Trotzdem muss er an den LSV gemeldet werden und der Verein zahlt Versucherungsprämie. Dass Spieler während des Jahres dazustoßen, macht es schwieriger, aber nicht unmöglich. Zumindest Stichproben bei Neuen könnte man rückwirkend am Jahresbeginn des folgenden Jahres machen, das hätte eine abschreckende Wirkung. Ich kenne einen alten Fall aus Bayern, wo ein Verein aus Unwissenheit versäumte, die Spielberechtigungen ausgetretener Spieler löschen zu lassen. Obwohl sie in keiner Rangliste mehr geführt wurden und kein Spiel mehr bestritten, zahlte der Verein über Jahre die Meldegebühren für etwa 40 Leute. Irgendwann fiel es tatsächlich beim bttv auf und der Verein wurde verklagt. Er bekam eine Strafe von mehr als 1000 Euro aufgebrummt.
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