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Ein Auschluß ist meines Erachtens juristisch nicht haltbar. Sofort mit einstweiliger Verfügung dagegen angehen und drohen bei Auschluß von den Verbandsspielen, die Ergebnisse der Saison anzufechten z.B. den entgangenen Aufstieg reklamieren.
Das würde dem Verband extrem viel Stunk und Mühsal bereiten und wäre damit die adäquate Antwort auf das angedrohte Ausschlußverfahren.
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Immer schön eklig spielen !
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