Zitat:
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Zitat von Pepino
korrekt. So sehe ich das auch.
Schade finde ich dennoch, daß man im Falle eines tatsächlichen Regelverstosses recht wenig Möglichkeiten hat... auf keiner Seite... der Spieler kann z.B. nichts dagegen tun, wenn er gesperrt werden würde und der OSR kann (außer einer Tatsachenentscheidung, die ihm später garantiert Ärger einbringen würde) auch nichts tun.
Eine dumme Situation für alle, die man vermutlich kaum lösen kann.
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das sehe ich anders:
der OSR kann eingreifen. dafuer ist er ja auch da. wenn er nicht genehmigtes material vorfindet muss er das weiterspielen damit untersagen.
der spieler kann entscheiden, ob er einen anderen schlaeger nimmt
oder aufhoert. ob er dann seine noppe unter zeugen abreisst und zur gegendarstellung mit protest irgendwo einreicht-->bringt ihm fuer die veranstaltung nichts. und schadensersatzansprueche geltend zu machen halte ich fuer lachhaft.
bei anwesenheit eines OSR ist es alles noch ziemlich einfach zu regeln.
anders siehts bei verbandsspielen auf mittlerer und unterer ebene aus.
da steht wort gegen wort und es gibt keinen "anwesenden" der entscheidungsbefugnis hat.