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  #11  
Alt 18.07.2005, 10:48
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AW: behandelte Curls sterben wohl nie aus

@ Pepino:

Ich bin mir immer noch nicht ganz sicher, worum es eigentlich geht. Handelte es sich Deiner Meinung nach um den Curl "Spezial", den man (wie gesagt) völlig problemlos am fehlenden "R" hätte erkennen können oder war es ein nachbehandelter aktueller P1R? Bei Variante 1 muß man ja nicht lange herumraten bzw. beweisen, daß/ob der Belag behandelt ist, denn er ist per se nicht zugelassen. Bei Variante 2 wird´s zugegebenermaßen schwieriger.

Daß die alten "Klassiker" wie der P1 oder auch der Feint Long (1) nicht aussterben, habe ich vor etwa einem Jahr übrigens auch mal erlebt, als ein A-Schüler mit einen Feint Long (1), der aber noch relativ frisch aussah, bei einem Turnier antrat.
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  #12  
Alt 18.07.2005, 11:09
Petar Petar ist offline
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AW: behandelte Curls sterben wohl nie aus

Zitat:
Zitat von Pepino
Ich besitze selbst (zu Trainingszwecken) zwei Curls. Einer davon ist ein nachbehandelter. Da kann man das IMHO schon recht gut vergleichen und erkennen.


??? Wie meinst Du das?
Natürlich kenne ich Spieler, die kein Stück gegen NA oder LN spielen können. Sind blind wie die Nacht auf sowas.
Bei mir selbst ist es so, daß ich mich immer auf Gegner mit solchem Material freue, da mir das immer großen Spaß macht. Ist quasi eine Herausforderung.

Aber was hat das mit dem Thema zu tun?

Nein, hat es nichts zu tun.
Du hast Recht.
Ich habe Dich, glaube ich, mit einem Patrick M. verwechselt.

Entschuldige, denn wenn es Dir Spass macht gegen Noppen zu spielen - dann bist Du es natürlich nicht!

Patrick mag nicht gegen Noppen spielen, er findet es zum k... und hat immer was zum beanstanden. Und ich dachte natürlich - das was Patrick über langen Noppen (bzw. Spieler mit langen Noppen) schreibt kannst Du vergessen und darfst nicht ernst nehmen...

Sorry wegen der Verwechslung.

Geändert von Petar (18.07.2005 um 11:12 Uhr)
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  #13  
Alt 18.07.2005, 11:20
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AW: behandelte Curls sterben wohl nie aus

Zitat:
Zitat von Dr.Block
Handelte es sich Deiner Meinung nach um den Curl "Spezial", den man (wie gesagt) völlig problemlos am fehlenden "R" hätte erkennen können oder war es ein nachbehandelter aktueller P1R? Bei Variante 1 muß man ja nicht lange herumraten bzw. beweisen, daß/ob der Belag behandelt ist, denn er ist per se nicht zugelassen. Bei Variante 2 wird´s zugegebenermaßen schwieriger.
Um ganz ehrlich zu sein, ich weiß nicht mehr 100%, ob ein R vorhanden war (oder nicht). IIRC war keines da.
Aber durch das Informieren des OSR war es somit seine Sache... aber egal. Das ist ja inzwischen Vergangenheit. Wenn auch eine, ohne Ergebnis.

Ich versuche halt auch, mich in die Situation des Spielers hinein zu versetzen und ich frage mich, ob solch ein Belag diese (sicherlich öfters auftretende) "Verwirrung" wert ist?

... es gab Stimmen, die davon sprachen, daß wohl schon des Öfteren über die Zulässigkeit des Belages dieses Spielers/Spielerin diskutiert worden sei... aber dies kann ich nicht beurteilen, da ich auf anderen Turnieren/Ranglisten nicht dabei war...

Ich denke, wenn ich in dieser Situation wäre und ein reines Gewissen hätte, dann würde ich die neueste Belagliste mit mir tragen und jedem kurz erklären, weshalb alles mit rechten Dingen zugeht. Damit hätte ich dann eine weiße Weste.
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  #14  
Alt 18.07.2005, 11:26
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AW: behandelte Curls sterben wohl nie aus

im prinzip ist es alles muessig im nachhinein.
der OSR hat dem spieler erlaubt, das er mit seinem seinem schlaeger
weiterspielen darf. damit ist die sache erledigt. das material war
somit erlaubt. ich wuerde nicht immer an den faehigkeiten und kompetenzen der OSR kratzen. er trifft eine sogenannte tatssachenentscheidung nach besten wissen und gewissen. ob du, ich oder andere diesen belag als nicht erlaubt einstufen wuerden ist damit nebensaechlich. man kann versuchen ihn zu fotografieren, aber es bringt einfach nichts. der OSR war da;hat sich der sache angenommen und entschieden.
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  #15  
Alt 18.07.2005, 11:31
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AW: behandelte Curls sterben wohl nie aus

Zitat:
Zitat von dau8888
im prinzip ist es alles muessig im nachhinein.
der OSR hat dem spieler erlaubt, das er mit seinem seinem schlaeger
weiterspielen darf. damit ist die sache erledigt..... der OSR war da;hat sich der sache angenommen und entschieden.
korrekt. So sehe ich das auch.

Schade finde ich dennoch, daß man im Falle eines tatsächlichen Regelverstosses recht wenig Möglichkeiten hat... auf keiner Seite... der Spieler kann z.B. nichts dagegen tun, wenn er gesperrt werden würde und der OSR kann (außer einer Tatsachenentscheidung, die ihm später garantiert Ärger einbringen würde) auch nichts tun.

Eine dumme Situation für alle, die man vermutlich kaum lösen kann.
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  #16  
Alt 18.07.2005, 11:38
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AW: behandelte Curls sterben wohl nie aus

Zitat:
Zitat von Pepino
korrekt. So sehe ich das auch.

Schade finde ich dennoch, daß man im Falle eines tatsächlichen Regelverstosses recht wenig Möglichkeiten hat... auf keiner Seite... der Spieler kann z.B. nichts dagegen tun, wenn er gesperrt werden würde und der OSR kann (außer einer Tatsachenentscheidung, die ihm später garantiert Ärger einbringen würde) auch nichts tun.

Eine dumme Situation für alle, die man vermutlich kaum lösen kann.
das sehe ich anders:
der OSR kann eingreifen. dafuer ist er ja auch da. wenn er nicht genehmigtes material vorfindet muss er das weiterspielen damit untersagen.
der spieler kann entscheiden, ob er einen anderen schlaeger nimmt
oder aufhoert. ob er dann seine noppe unter zeugen abreisst und zur gegendarstellung mit protest irgendwo einreicht-->bringt ihm fuer die veranstaltung nichts. und schadensersatzansprueche geltend zu machen halte ich fuer lachhaft.
bei anwesenheit eines OSR ist es alles noch ziemlich einfach zu regeln.
anders siehts bei verbandsspielen auf mittlerer und unterer ebene aus.
da steht wort gegen wort und es gibt keinen "anwesenden" der entscheidungsbefugnis hat.
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