Zitat:
Original geschrieben von Ralph
Wie sieht das überhaupt aus, wenn ein Verein, ohne daß eine Kündigung/Wechselantrag vorliegt, die Spielberechtigung eines Spielers eventuell aus "disziplinarischen Gründen" löschen läßt...?? Kann es das überhaupt....??
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Die Entscheidung, ob der Verein eine Spielberechtigung beantragt bzw. löscht liegt einzig und allein beim Vorstand des vereins. Es gibt kein satzungsmäßig garantiertes Recht auf eine Spielberechtigung.
In der Regel ist es natürlich so, daß der Verein von sich aus daran interessiert ist, möglichst viele Spieler melden zu können, vor allem dann, wenn diese auch noch eine gewisse Spielstärke oder Talent mitbringen.
Auch ich glaube, daß zu so einer Entscheidung des Vereins Einiges vorgefallen sein muß, denn in der Regel gehören nicht alle Mitglieder eines Vereinsvorstands zur Fraktion der sturen Böcke, sondern dort wird abgewogen, was zu tun ist. Kann im Einzelfall natürlich auch anders aussehen, zumal hier vielleicht eine einsame Entscheidung eines Einzelnen vorliegt.
Da sämtliche Informationen fehlen, halte ich mich aus einer Bewertung aktiv raus!