@Fastest und Rudi
Kann es nicht sein, daß sie nicht Beläge meinen, die superglatt sind, sondern eher die Beläge mit glatter Oberfläche und griffigen Hälsen, wie zum Beispiel den Fakir? Bei entsprechender Auslegung würde da doch evtl. die Regel mit der gleichmäßigen Beschaffenheit des Belages greifen.
Auch wenn sich da wieder die Frage stellen würde, wie solche Beläge dann überhaupt zugelassen werden konnten...
Zitat:
Zitat von Pepino
Einverstanden. Aber ich denke auch, wenn man schon dabei ist, dann sollten die Kriterien für alle Beläge festgelegt werden und nicht nur für LN.
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Das wäre wirklich mal ne Maßname...