Zitat:
Zitat von Kakashi
Mhh war das nicht so das der Gegner noch einwilligen muss.
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Jein. Am Ende hat der Gegner mit der Entscheidung nichts zu tun. Da wäre ja der unfairen Beeinflussung Tür und Tor geöffnet. Er darf jedoch auf einer Entscheidung durch den Oberschiedsrichter bestehen.
Regeltechnisch geht das Ganze so:
--> Regel B3.2.3.1: "Der Schiedsrichter ist verantwortlich dafür, ... Spielmaterial und Spielbedingungen zu überprüfen und den Oberschiedsrichter über etwaige Mängel zu informieren."
--> Regel B3.1.2.10: "Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für ... die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen."
In der Praxis, die auch im ITTF-Handbuch für Schiedsrichter empfohlen wird, trifft auf dieser Grundlage der Schiedsrichter die erste Entscheidung, ob der Belag noch spielbar ist (
sofort nach dem fraglichen Ballwechsel natürlich). Wenn beide Spieler mit der Einschätzung des SR einverstanden sind, muss der OSR gar nicht eingeschaltet werden. Ist einer der Spieler nicht einverstanden, so wird der OSR geholt, dessen Entscheidung endgültig ist, ohne dass einer der Spieler dagegen noch was mitzureden hat.
Lautet die Entscheidung, dass der Schläger noch spielbar ist, so darf er weder nach dem fraglichen Ballwechsel, noch in irgendeiner nachfolgenden Satzpause gewechselt werden.
Interessant ist der Gedanke von Fastest115, eine als beschädigt deklarierte Seite einfach nicht mehr zum Schlagen zu benutzen, anstatt mangels Ersatzschläger aufzugeben. Das müsste durchgehen, da die Belagvorschriften nach Regel A4.3 ausdrücklich nur für eine
zum Schlagen des Balles benutzte Schlägerseite gelten. Allerdings darf die Beschädigung nicht die Eigenschaft "
beide Schlägerseiten müssen matt und entweder leuchtend rot oder schwarz sein" (A 4.6) beeinträchtigen.