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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Belag reißt beim Ballwechsel
Folgende Situation:
Ich bin mitten in einem Satz und reiß mir den Belag z.B. bei einem Topspin an der Tischkante auf, was nun? Darf ich den Belag bzw. den Schläger auch mitten im Satz wechseln?, weil der Belag schließlich nicht mehr im regelkonformen Zustand ist. oder Muss ich den Satz abgeben oder Darf ich nur mit der unversehrten Seite den Ball treffen? Darf ich einen Schläger bei Satzpause wechseln? |
#2
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AW: Belag reißt beim Ballwechsel
Den beschädigten Schläger darfst du nicht mehr weiterspielen. D.h. du musst unmittelbar nach dem Ballwechsel den Schläger wechseln, außer du findest keinen neuen und regelkonformen oder du gibst einfach so auf.
Also das Spiel wird beim aktuellen Stand fortgesetzt. |
#3
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AW: Belag reißt beim Ballwechsel
Auch wenn die Nutzung der Suchfuktion Abhilfe gschafft hätte, will ich mal kurz und bündig antworten.
Du darfst deinen Schläger mit Zustimmung des SRaT auswechseln, wenn die Beschädigung unabsichtlich geschah. Das Wechseln von nur einer Schlägerkomponente ist nicht zulässig. Besonders wichtig ist das Kriterium des "Unabsichtlichkeit". Werner Schlager wird das sicher bestätigen können... |
#4
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AW: Belag reißt beim Ballwechsel
Genau wenn du bein Topspin gegen den Tisch haust und der belag reisst dann ist das unabsichtlich und du darfst mit nem anderen Schlaeger weiter spielen den du bei hast oder den dir jemand reicht. Neukleben geht nicht.
Andere alternative aere noch theoretisch: Du spielst mit der defekten Seite nicht mehr sondern nur mit dem heilen Belag. das ginge auch (zb Penholder). Sinnvoll falls zb wirklich kein schlaeger als Ersatz besorgbar ist
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#5
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AW: Belag reißt beim Ballwechsel
Mhh war das nicht so das der Gegner noch einwilligen muss. Ich glaube das hatte ich bei der WM irgenwan gehhört. War in einen spiel von Ryu, aber glaube das er das Verlor oder??? War das nicht gegen Ma Lin
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#6
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AW: Belag reißt beim Ballwechsel
Jein. Am Ende hat der Gegner mit der Entscheidung nichts zu tun. Da wäre ja der unfairen Beeinflussung Tür und Tor geöffnet. Er darf jedoch auf einer Entscheidung durch den Oberschiedsrichter bestehen.
Regeltechnisch geht das Ganze so: --> Regel B3.2.3.1: "Der Schiedsrichter ist verantwortlich dafür, ... Spielmaterial und Spielbedingungen zu überprüfen und den Oberschiedsrichter über etwaige Mängel zu informieren." --> Regel B3.1.2.10: "Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für ... die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen." In der Praxis, die auch im ITTF-Handbuch für Schiedsrichter empfohlen wird, trifft auf dieser Grundlage der Schiedsrichter die erste Entscheidung, ob der Belag noch spielbar ist (sofort nach dem fraglichen Ballwechsel natürlich). Wenn beide Spieler mit der Einschätzung des SR einverstanden sind, muss der OSR gar nicht eingeschaltet werden. Ist einer der Spieler nicht einverstanden, so wird der OSR geholt, dessen Entscheidung endgültig ist, ohne dass einer der Spieler dagegen noch was mitzureden hat. Lautet die Entscheidung, dass der Schläger noch spielbar ist, so darf er weder nach dem fraglichen Ballwechsel, noch in irgendeiner nachfolgenden Satzpause gewechselt werden. Interessant ist der Gedanke von Fastest115, eine als beschädigt deklarierte Seite einfach nicht mehr zum Schlagen zu benutzen, anstatt mangels Ersatzschläger aufzugeben. Das müsste durchgehen, da die Belagvorschriften nach Regel A4.3 ausdrücklich nur für eine zum Schlagen des Balles benutzte Schlägerseite gelten. Allerdings darf die Beschädigung nicht die Eigenschaft "beide Schlägerseiten müssen matt und entweder leuchtend rot oder schwarz sein" (A 4.6) beeinträchtigen.
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