4.5.9 Vereine müssen für einen gemeldeten Stammspieler, der in der vorangegangenen Halbrunde weniger als dreimal in seiner Mannschaft mitgewirkt hat, für die kommende Halbrunde/Spielzeit einen zusätzlichen Spieler melden. Ausnahme: Die Klassenleiter haben Härtefälle zu berücksichtigen (z.B. Krankheit, Schwangerschaft, Verletzung). Dem Klassenleiter sind spätestens mit Abgabe des Mannschaftsmeldebogens entsprechende Atteste vorzulegen. Ein Nachrücken ist nicht erforderlich, wenn die Anzahl der in der vorangegangenen Halbrunde gemeldeten Stammspieler die Sollzahl überschreitet und die gemäß WO vorgeschriebene Mindestanzahl von Stammspielern mindestens drei Einsätze in der Vorrunde absolviert haben.
Vielleicht waren die drei ja schwanger ?