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#31
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AW: Neuen Regeln im Tischtennis um Abwerbungen zu erschweren?
Fast jeder Jugendliche der den Schläger halten kann wird doch mittlerweile auch mehr oder weniger oft in der Herren eingesetzt. Entweder als Lückenfüller in unteren Mannschaften oder als sportliche Verstärkung in oberen.
Wenn wirklich abgeworben wird, dann doch nicht der Spieler aus der Jugendliga 3 (wie auch immer die heißt) um im neuen Verein (nur) in der Jugendliga 1 zu spielen. Meist ist es doch dann so, dass der Jugendliche im alten Verein neben der niedrigen Jugnedliga evtl nur auf Kreis (untere Bezirksebene) in der 1. Herren Mannschaft des kleinen Vereins spielen kann aber im neuen Verein neben der 1. Jugendliga dann auch in oberen Bezirks oder Verbandsmannschaften des neuen Vereins zum Einsatz kommt.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#32
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AW: Neuen Regeln im Tischtennis um Abwerbungen zu erschweren?
Man darf auch nicht übersehen, dass eine Regelung nicht nur in Fällen von Abwerbens durch den Verein greift, sondern auch dann, wenn der Jugendliche wechseln will.
Das kann unter anderem auch dann der Fall sein, wenn es im aktuellen Verein menschlich für ihn nicht passt. Evtl. kam es auch zu einem Umbruch, weil ältere Spieler nicht mehr in der Jugend spielen können und die Lücke zu den Nachrückern sehr groß ist. Sportlich kann es natürlich ebenfalls so sein, das man keine unteren Spielklassen besetzt und der Spieler nicht gut genug für die Spielklasse seines Vereins ist und deshalb als Nummer 5 mit wenigen Einsätzen versauert.
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SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc 5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4 |
#33
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AW: Neuen Regeln im Tischtennis um Abwerbungen zu erschweren?
Das wird so wie beim Bosman-Urteil enden - hat eben bisher noch keiner dagegen geklagt.
Die Vereine hätten ja anderweitig die Möglichkeit die Eltern vertraglich an den laufenden Kosten zu beteiligen und eine Kostenfreistellung an die Vereinsmitgliedschaft zu binden. Gibt ja auch Arbeitgeber die den LKW Führerschein sponsorn und man das bei Betriebswechsel je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit anteilsmäßig zurückzahlen muss. |
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