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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 03.06.2025, 10:45
w_W_ w_W_ ist offline
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Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugestellt?

Moin...

... zunächst vorab:
Wenn man einen im Regelwerk berücksichtigten Verstoß begeht
ist es OK, daß ein und dafür ein Ordnungsgeld verhängt wird.

ABER: Das "wie" ist hier die Frage.

Wo: Es geht um die Vorgehens- / Handlungsweise im Kreis.

Was: „Nicht antreten zum Punktspiel“ in der KL

Wann:
--> 22.11.2024 Auswärtsspiel. --> Hinrunde 2024
--> 20.03.2025 Heimspiel --> Rückrunde 2025
--> 24.03.2025 Auswärtsspiel --> Rückrunde 2025

--> 23.04.2025 – 21:51Uhr: Zustellung der Bescheide

Es hat auch vorher Kontaktaufnahme(n) gegeben:
„Wir“ haben uns auf einem Staffeltag vor Beginn
der Rückrunde persönlich gesehen
– das Ordnungsgeld wurde weder an- noch ausgesprochen.


Da fällt mir ein:
- 22.11.2024 Ordnungsgeld1 – 15 Euro
PDF- Datei erstellt: 23.04.25 – 21:43Uhr

- 20.03.2025 Ordnungsgeld2 – 25 Euro
PDF- Datei erstellt 23.04.25 – 21:45:10 Uhr

- 24.03.2025 Ordnungsgeld3 – 25 Euro
PDF- Datei erstellt 23.04.25 – 21:45:51 Uhr.




Worauf ich nun hinaus wil:

Bei unserem überregulierten Sport muß doch auch geregelt sein,
wann / bis wann ein Ordungsgeld verhängt und ausgesprochen
werden muß, d.h. es muß doch auch eine Frist geben, in der
eine solche „Bestrafung“ ausgesprochen werden muß.

-> Frage an die Experten: Wo kann ich die Regelung dazu finden?

Es kann doch nicht sein, daß ein in der Hinrunde am 22.11.2024
begangenes „Vergehen“ erst nach der Rückrunde,
am 23.04.2025, d.h. 152 Tage / 5 Monate später(!!!) geahndet wird?

Hätte – wäre – wenn:
Wenn der Staffelleiter nicht geträumt und
die Strafe gleich korrekt ausgesprochen hätte ....

hätten wir das Ordnungsgeld im November, spätestens
vor allen Mannschaften am Staffeltag vor der Rückrunde
erhalten, wäre das vollkommen OK gewesen.


Und es glaubt mir bestimmt jeder, daß wir, zurecht bestraft
---> die Gäste zum Heimspiel hätten antreten
. . . . und verdient gewinnen lassen...

---> das Auswärtsspiel im Nachbardorf, Fahrzeit 7 Minuten,
. . . . auch zu einem Ergebnis gebracht hätten...

---> wir also wie jeder andere Verein auch die
. . . . Ordnungsgelder vermieden hätten.



Es kommt noch ein Punkt hinzu:

Eigentlich wollte die Mannschaft noch ein Spiel kampflos
abgeben. Da kam dann der Hinweis des Staffelleiters,
daß die Mannschaft bei einem nochmaligen nicht Antreten
gestrichen werden würde...

Und der Hinweis auf Ordnungsgelder erfolgte
auch bei dieser Gelegenheit ... ... nicht.


Dieses Vorgehen kann man ja nur als ganz ...
... schlechten Stil
... schwache Leistung bezeichnen.

Daher nun die Frage: Ist es geregelt,
bis wann ein Ordnungsgeld verhängt
werden muß und ab wann das verfällt?


Sonst könnte man dieses Fehlverhalten ja noch
weiter spinnen und zu Beginn der Saison 2026
bekommt man noch ein Ordnungsgeld für das
Nichtantreten in der Saison 2024 zugestellt?


Hoffentlich ist das nur in unserem Kreis
mit unseren Helden nicht unmöglich...



Nachtrag / Info: Wir haben die Mannschaften umgestellt
auf 4er- Teams, wobei jeder spielen sollte und alle, die
zugesagt haben auch eingeplant wurden. Einige Spieler
hatten / haben leider akute gesundheitliche Probleme
oder die Folgen aus dem Ortswechsel dank Studium
... nicht komplett einplanen können.

Die Mannschaft wird im Übrigen auch aufgelöst.
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vG,
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  #2  
Alt 04.06.2025, 09:10
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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugetellt?

Lt. Regelwerk können Strafen direkt an den Verein oder per Rundschreiben ausgesprochen werden. Strafen aus dem Spielbetrieb müssen während der Spielzeit ausgeprochen werden; ist die vorbei, verfällt die Strafe. Ich kenne Gliederungen, bei denen nur jeweils zur Halbserie die (Geld-) Strafen per Rundschreiben ausgesprochen wurden. Wie ist die Regelung bei euch und ist das Verhängen der Strafen zum Ende der Saison bei euch üblich? Ich selber befürworte eine häufigere und zeitnahe Kommunikation zwischen spielleitender Stelle und Vereinen.
Gruß
Uli
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  #3  
Alt 04.06.2025, 12:06
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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugetellt?

Die Strafen aus dem Spielbetrieb wurden während der Spielzeit erteilt. Also gibt es doch in der Hinsicht gar kein Problem.

Dass nach dem 2. Vergehen eine höhere Geldstrafe kommt und nach dem 3. Noch höhere + Streichung sollte doch klar sein.

Der Staffelleiter hätte somit wahrscheinlich frühzeitiger kommunizieren können, der macht das aber auch nur ehrenamtlich und zieht euch dann eine Rechnung ein und nicht drei..

Der Fehler liegt also bei euch, dass ihr euch nicht informiert habt.
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  #4  
Alt 04.06.2025, 12:23
w_W_ w_W_ ist offline
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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugetellt?

Ich dachte, es ausführlich und genau genug beschrieben zu haben...
Lies Dir den ersten Beitrag noch einmal durch.
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vG,
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  #5  
Alt 04.06.2025, 12:37
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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugetellt?

Zitat:
Zitat von w_W_ Beitrag anzeigen
Ich dachte, es ausführlich und genau genug beschrieben zu haben...
Lies Dir den ersten Beitrag noch einmal durch.
Es gibt in der WO und in der Strafordnung keinen genauen Termin bis wann die Strafe ausgesprochen sein muss, nur bis wann nach Aussprache die Strafgebühr eingezogen wird.

Ich würde an eurer Stelle aufgrund der vergleichweise geringen Summe kein Fass aufmachen. Ihr könntet theoretisch eine Beschwerde einlegen, kostet euch dann je nach Verband ca. 30€ - wird aber voraussichtlich auch nichts bringen.
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  #6  
Alt 05.06.2025, 10:53
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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugetellt?

Nochmal: Eine solche pauschale Regelung gibt es nicht. Jeder Kreis, Bezirk, ... regelt das für sich selber. Wie das bei euch geregelt ist, wissen wir nicht. Die einzige Regel: Bis zum Saisonende müssen diese Strafen verhängt worden sein.

Ich bin mir unsicher, warum du dich so empörst. Geht es darum, dass ihr euch nicht den Konsequenzen des (wiederholten) Nicht-Antretens bewusst gewesen seid? Es ist die Verantwortung jedes Vereins und jeder Mannschaft die Regeln der WO zu kennen, vor allem die bzgl. automatischer Strafen, und keine Bringschuld der Kreise, Bezirke, ... . "Unwissenheit schützt nicht vor Bestrafung!"

Gruß
Uli
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  #7  
Alt 05.06.2025, 13:07
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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugestellt?

OK, danke für die Antworten....

ich hatte auch nichts dazu gefunden und befürchtet,
daß ich das schlicht und einfach übersehen...
oder an den falschen Stellen gesucht habe.

Aber gut.... Kreis.
Dazu könnte man im Kreis ja
per Antrag / Abstimmung eine
vernünftige Lösung schaffen...
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vG,
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  #8  
Alt 05.06.2025, 13:24
HansWurst123 HansWurst123 ist gerade online
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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugestellt?

Zitat:
Zitat von w_W_ Beitrag anzeigen
OK, danke für die Antworten....

ich hatte auch nichts dazu gefunden und befürchtet,
daß ich das schlicht und einfach übersehen...
oder an den falschen Stellen gesucht habe.

Aber gut.... Kreis.
Dazu könnte man im Kreis ja
per Antrag / Abstimmung eine
vernünftige Lösung schaffen...
Ihr wusstet doch, dass ihr nicht angetreten seit und könnt das doch einplanen. Zur Not Email an den Staffelleiter
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  #9  
Alt 05.06.2025, 14:39
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masl83 masl83 ist offline
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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugestellt?

Das ist effektiv so, das eigentlich in jedem Verband es ein Strafordnung gibt, dort aber nicht explizit drin steht bis wann Bescheide und dann der Einzug der Strafe erfolgen muss. Nur die minimale Zeit zwischen Bescheid und Strafe ist fest geregelt, mindestens 14 Tage.

Es ist halt alles Arbeit, die jemand machen muss. Ich habe seit November bei uns im Bezirk jeden Bescheid selbst versendet, bzw. über das System geprüft und versendet. Kann durchaus sein, dass dies bei euch im Bezirk/Kreis immer am Ende der Saison gemacht wird, das ist ausreichend und wird so auch häufig gemacht.
Bei uns ist es so, dass die Bescheide so bald als möglich versendet werden und die Strafe, der Einzug der Ordnungsgelder bisher 2 mal pro Halbrunde, in Zukunft aber auch nur noch am Ende der Halbrunde (da die Bescheide jetzt ja immer direkt rausgehen und somit der Verursacher über seinen Fhler informiert ist) gemacht wird.

Geändert von masl83 (05.06.2025 um 14:54 Uhr)
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