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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugestellt?
Moin...
... zunächst vorab: Wenn man einen im Regelwerk berücksichtigten Verstoß begeht ist es OK, daß ein und dafür ein Ordnungsgeld verhängt wird. ABER: Das "wie" ist hier die Frage. Wo: Es geht um die Vorgehens- / Handlungsweise im Kreis. Was: „Nicht antreten zum Punktspiel“ in der KL Wann: --> 22.11.2024 Auswärtsspiel. --> Hinrunde 2024 --> 20.03.2025 Heimspiel --> Rückrunde 2025 --> 24.03.2025 Auswärtsspiel --> Rückrunde 2025 --> 23.04.2025 – 21:51Uhr: Zustellung der Bescheide Es hat auch vorher Kontaktaufnahme(n) gegeben: „Wir“ haben uns auf einem Staffeltag vor Beginn der Rückrunde persönlich gesehen – das Ordnungsgeld wurde weder an- noch ausgesprochen. Da fällt mir ein: - 22.11.2024 Ordnungsgeld1 – 15 Euro PDF- Datei erstellt: 23.04.25 – 21:43Uhr - 20.03.2025 Ordnungsgeld2 – 25 Euro PDF- Datei erstellt 23.04.25 – 21:45:10 Uhr - 24.03.2025 Ordnungsgeld3 – 25 Euro PDF- Datei erstellt 23.04.25 – 21:45:51 Uhr. Worauf ich nun hinaus wil: Bei unserem überregulierten Sport muß doch auch geregelt sein, wann / bis wann ein Ordungsgeld verhängt und ausgesprochen werden muß, d.h. es muß doch auch eine Frist geben, in der eine solche „Bestrafung“ ausgesprochen werden muß. -> Frage an die Experten: Wo kann ich die Regelung dazu finden? Es kann doch nicht sein, daß ein in der Hinrunde am 22.11.2024 begangenes „Vergehen“ erst nach der Rückrunde, am 23.04.2025, d.h. 152 Tage / 5 Monate später(!!!) geahndet wird? Hätte – wäre – wenn: Wenn der Staffelleiter nicht geträumt und die Strafe gleich korrekt ausgesprochen hätte .... hätten wir das Ordnungsgeld im November, spätestens vor allen Mannschaften am Staffeltag vor der Rückrunde erhalten, wäre das vollkommen OK gewesen. Und es glaubt mir bestimmt jeder, daß wir, zurecht bestraft ---> die Gäste zum Heimspiel hätten antreten . . . . und verdient gewinnen lassen... ---> das Auswärtsspiel im Nachbardorf, Fahrzeit 7 Minuten, . . . . auch zu einem Ergebnis gebracht hätten... ---> wir also wie jeder andere Verein auch die . . . . Ordnungsgelder vermieden hätten. Es kommt noch ein Punkt hinzu: Eigentlich wollte die Mannschaft noch ein Spiel kampflos abgeben. Da kam dann der Hinweis des Staffelleiters, daß die Mannschaft bei einem nochmaligen nicht Antreten gestrichen werden würde... Und der Hinweis auf Ordnungsgelder erfolgte auch bei dieser Gelegenheit ... ... nicht. Dieses Vorgehen kann man ja nur als ganz ... ... schlechten Stil ... schwache Leistung bezeichnen. Daher nun die Frage: Ist es geregelt, bis wann ein Ordnungsgeld verhängt werden muß und ab wann das verfällt? Sonst könnte man dieses Fehlverhalten ja noch weiter spinnen und zu Beginn der Saison 2026 bekommt man noch ein Ordnungsgeld für das Nichtantreten in der Saison 2024 zugestellt? Hoffentlich ist das nur in unserem Kreis mit unseren Helden nicht unmöglich... Nachtrag / Info: Wir haben die Mannschaften umgestellt auf 4er- Teams, wobei jeder spielen sollte und alle, die zugesagt haben auch eingeplant wurden. Einige Spieler hatten / haben leider akute gesundheitliche Probleme oder die Folgen aus dem Ortswechsel dank Studium ... nicht komplett einplanen können. Die Mannschaft wird im Übrigen auch aufgelöst.
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vG, . . . wW -- |
#2
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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugetellt?
Lt. Regelwerk können Strafen direkt an den Verein oder per Rundschreiben ausgesprochen werden. Strafen aus dem Spielbetrieb müssen während der Spielzeit ausgeprochen werden; ist die vorbei, verfällt die Strafe. Ich kenne Gliederungen, bei denen nur jeweils zur Halbserie die (Geld-) Strafen per Rundschreiben ausgesprochen wurden. Wie ist die Regelung bei euch und ist das Verhängen der Strafen zum Ende der Saison bei euch üblich? Ich selber befürworte eine häufigere und zeitnahe Kommunikation zwischen spielleitender Stelle und Vereinen.
Gruß Uli |
#3
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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugetellt?
Die Strafen aus dem Spielbetrieb wurden während der Spielzeit erteilt. Also gibt es doch in der Hinsicht gar kein Problem.
Dass nach dem 2. Vergehen eine höhere Geldstrafe kommt und nach dem 3. Noch höhere + Streichung sollte doch klar sein. Der Staffelleiter hätte somit wahrscheinlich frühzeitiger kommunizieren können, der macht das aber auch nur ehrenamtlich und zieht euch dann eine Rechnung ein und nicht drei.. Der Fehler liegt also bei euch, dass ihr euch nicht informiert habt. |
#4
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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugetellt?
Ich dachte, es ausführlich und genau genug beschrieben zu haben...
Lies Dir den ersten Beitrag noch einmal durch.
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vG, . . . wW -- |
#5
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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugetellt?
Zitat:
Ich würde an eurer Stelle aufgrund der vergleichweise geringen Summe kein Fass aufmachen. Ihr könntet theoretisch eine Beschwerde einlegen, kostet euch dann je nach Verband ca. 30€ - wird aber voraussichtlich auch nichts bringen. |
#6
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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugetellt?
Nochmal: Eine solche pauschale Regelung gibt es nicht. Jeder Kreis, Bezirk, ... regelt das für sich selber. Wie das bei euch geregelt ist, wissen wir nicht. Die einzige Regel: Bis zum Saisonende müssen diese Strafen verhängt worden sein.
Ich bin mir unsicher, warum du dich so empörst. Geht es darum, dass ihr euch nicht den Konsequenzen des (wiederholten) Nicht-Antretens bewusst gewesen seid? Es ist die Verantwortung jedes Vereins und jeder Mannschaft die Regeln der WO zu kennen, vor allem die bzgl. automatischer Strafen, und keine Bringschuld der Kreise, Bezirke, ... . "Unwissenheit schützt nicht vor Bestrafung!" Gruß Uli |
#7
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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugestellt?
OK, danke für die Antworten....
ich hatte auch nichts dazu gefunden und befürchtet, daß ich das schlicht und einfach übersehen... oder an den falschen Stellen gesucht habe. Aber gut.... Kreis. Dazu könnte man im Kreis ja per Antrag / Abstimmung eine vernünftige Lösung schaffen...
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vG, . . . wW -- |
#8
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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugestellt?
Zitat:
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#9
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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugestellt?
Das ist effektiv so, das eigentlich in jedem Verband es ein Strafordnung gibt, dort aber nicht explizit drin steht bis wann Bescheide und dann der Einzug der Strafe erfolgen muss. Nur die minimale Zeit zwischen Bescheid und Strafe ist fest geregelt, mindestens 14 Tage.
Es ist halt alles Arbeit, die jemand machen muss. Ich habe seit November bei uns im Bezirk jeden Bescheid selbst versendet, bzw. über das System geprüft und versendet. Kann durchaus sein, dass dies bei euch im Bezirk/Kreis immer am Ende der Saison gemacht wird, das ist ausreichend und wird so auch häufig gemacht. Bei uns ist es so, dass die Bescheide so bald als möglich versendet werden und die Strafe, der Einzug der Ordnungsgelder bisher 2 mal pro Halbrunde, in Zukunft aber auch nur noch am Ende der Halbrunde (da die Bescheide jetzt ja immer direkt rausgehen und somit der Verursacher über seinen Fhler informiert ist) gemacht wird. Geändert von masl83 (05.06.2025 um 14:54 Uhr) |
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