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#1
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HTTV - Müssen sich alle an dieselben Regeln/Termine halten?
Hintergrund:
Wir (TSV Erlenbach 45007) haben einen Ortsentscheid für die Mini-Meisterschaften im Odenwaldkreis 15.12.2018 durchgeführt (18 Kinder), der gleichzeitig auch als Kreisentscheid gewertet würde (leider keine weiteren geplant). Bei der Veranstaltung haben Eltern, Betreuer und Kinder nachgefragt, wann die nächste Veranstaltung stattfindet. Da wir auch Gäste aus anderen Städten / Gemeinden hatten, da diese im Vorfeld informiert wurden, dass diese teilnehmen können und sich nach der Veranstaltung weitere Spieler/innen und Vereine anfragen an uns gestellt haben, wurde beim HTTV angefragt, ob ein Kreisentscheid bei nur einem durchgeführtem Ortsentscheid möglich wäre – Ziel auch andere Kinder noch teilnehmen zu lassen. Dies wurde Seitens des HTTV positive beschieden. Da der Termin im Vorfeld mit den Teilnehmer / Vereinen abgeklärt wurde, um möglichst viele zu erreichen (im Rahmenterminplan HTTV 9./10. März) wäre hier mit den wenigsten Spieler/innen zu rechnen. Eine Woche später 16.3.2019 hatten wir die meisten Zusagen (3 Wochen Zeit um Qualifizierte zum Termin des Bezirksentscheides 6./7. April einzuladen). Da uns bekannt war, dass vom Rahmenterminplan (RTP) des HTTV (aktuell 23.10.2018) veröffentlicht 24.10.2018 unter Service HTTV: - Die Bezirksmeisterschaften der Senioren Bezirk Süd (RTP 12.-14.10.2018) durchgeführt 16.12.2018, abgewichen wurde, haben wir erwartet, dass es keine Probleme gibt den Kreisentscheid 1 Woche später auszutragen. Da nach der Beantragung des Turniers durch den Kreisvorstand eine negative Antwort kam, wurde unsere Bitte dem Verbandsjugendausschuss vorgelegt, der ebenfalls zu einer Ablehnung gekommen ist, mit der gleichen Begründung: .." Einer Abweichung von diesem Termin stimmt der VJA nicht zu, da sich auch alle anderen Kreise in Hessen an diesen RTP halten müssen und wir eventuellen zukünftigen Verlegungswünschen keine Grundlage bieten wollen"…. da uns ebenfalls bekannt war, dass die Kreisjahrgangsmeisterschaften Bezirk Mitte laut RTP auf den 9./10. März terminiert wurden, im Kreis Main Kinzig und Wetterau (beide Bezirk Mitte) jedoch bereits am 3. Februar ausgespielt wurden (siehe click-tt), kann an der Aussage des Hessischen Tischtennis Verbandes, dass sich alle an den Rahmenterminplan zu halten haben, gemäß Faktenlage, etwas nicht stimmen. Alle Informationen (Fakten) sind auf der Internetseite des HTTV nachzuschauen! Dies wurde den Verantwortlichen erneut mitgeteilt und um Antwort bis zum 10. Feb. gebeten. Unser Ziel ist es an einer durch den DTTB eingeführten Turniers, - gemäß WO DTTB A 12 keine offizielle Veranstaltung - möglichst viele Kinder für unseren Sport zu gewinnen. Sollte erneut eine negative Antwort erfolgen, wurde den HTTV Funktionären bereits informiert, dass am 16. März eine geschlossene Veranstaltung für die Kinder durchgeführt wird, um dem eigentlichen Zweck SPORT nachzugehen. Was von den Funktionären zu halten ist, die mit zweierlei Maß entscheiden, bleibt jedem selbst überlassen. Das in den Antworten des Verbandsjugendausschuss weitere „falsche Angaben“ (Unkenntnis - Versehen?) gemacht wurden: „Es wurde ein 2. Ortsentscheid im Odenwaldkreis beantragt“, dies wurde erst auf Anfrage durch uns, um welchen Verein es sich handelt - da keine Veröffentlichung auf den click-tt Seiten - durch die Geschäftsstelle korrigiert, soll nur am Rande erwähnt werden. Kurzzusammenfassung für den HTTV: 'Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe. Noch ein Hinweis an Vereine die Mini-Meisterschaften ausrichten bzw. ausgerichtet haben: Der DTTB hat für alle in der Regie Box eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe (Datenschutzgrundverordnung) beigefügt. Auf dieser sollen Teilnehmer/innen (4 – 12 Jahre) dies autorisieren. Auf Nachfrage beim DTTB, als um eine schriftliche Bestätigung gebeten wurde, dass dies den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, wurde diese nicht gegeben, daraufhin wurde der Hessische Datenschutzbeauftragte informiert sowie die Dokumente zur Verfügung gestellt – leider ist die Dauer solcher Anfragen langwierig. Antwort aus dem Telefonat kann aber schon vorweggenommen werden: "Jedem sollte klar sein das Kinder, in diesem Alter, solche Unterschriften nicht leisten dürfen (Geschäftsfähigkeit)." Harald Petzl Geändert von maninblack (03.02.2019 um 21:27 Uhr) Grund: Ergänzung |
#2
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AW: HTTV - Müssen sich alle an dieselben Regeln/Termine halten?
Wir haben ein eigenes Formular entwickelt, bei dem Eltern separat für die Veröffentlichung (Zeitung, SocialMedia, Vereins- und Verbandsmedien, Schulmeldien) und Datenweitergabe unterschreiben müssen.
Nur mit Unterschrift ist eine Teilnahme am Turnier möglich!
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Die Lilien - Fan der eigenen Nachwuchsarbeit |
#3
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AW: HTTV - Müssen sich alle an dieselben Regeln/Termine halten?
Nach regem Schriftverkehr bezüglich des verbindlichen Rahmenterminplan:
RO 1.5 Die Verbandsangehörigen des HTTV haben das Recht und die Verbandsmitarbeiter des HTTV die Pflicht, sämtliche zu ihrer Kenntnis gelangten strafbaren Verstöße dem Vorsitzenden des Verbandssportgerichtes schriftlich zu melden. RO 7.1.1 Der Vorsitzende des Verbandssportgerichtes entscheidet bei Meldungen nach 1.5 RO, ob und in welcher Art und Weise es tätig wird. Bei Verfahren, die auf Grund einer Meldung eingeleitet werden, wird der Meldende nicht Verfahrensbeteiligter im Sinne von 1.10.3 RO Zusätzlich wurde ein Antrag gestellt! Nun ist die Judikative am Zug! |
#4
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AW: HTTV - Müssen sich alle an dieselben Regeln/Termine halten?
Das Verbandsportgericht wurde informiert, hat jedoch kein Interesse den Fall eigenständig zu verfolgen, eine Eingangsbestätigung wurde offiziell nicht versendet, nur eine private E-Mail des Vorsitzenden des Verbandsgerichtes ohne Signatur [in bisherigen Schriftwechsel war diese immer gesetzt (Vors. Verbandsgericht) - Trennung Amt / Person] so dass ich einen Antrag nach Rechtsordnung 4.1.2 gestellt und um eine mündlichen Verhandlung (Transparenz) gebeten habe.
Es kann nicht sein, dass hier eine unterschiedliche Auslegung seitens des Verbandes erfolgt. Leider ist dies nicht alles. Ein Mädchen konnte am einzigen Ortsentscheid am 15.12.2018 krankheitsbedingt nicht teilnehmen, so wurde offiziell angefragt ob diese bei einem Kreisentscheid teilnehmen könnte, da einige Vereine Interesse hatten Spieler/innen zu schicken jedoch selbst keine Ausrichtung einer Mini-Meisterschaft planen. Dies wurde durch den HTTV schriftlich zugesagt. Durch die oben beschriebenen Irritationen, findet kein Kreisentscheid am 9./10. März statt, so dass alle Teilnehmer/innen des Ortsentscheid gemäß der Ausschreibung für den Bezirksentscheid qualifiziert sind. Da zwischenzeitlich von Seiten des Vorsitzenden des Verbandsjugendausschuss die Information eines zweiten Ortsentscheides im Odenwald uns schriftlich mitgeteilt wurde, dies sich jedoch erst auf Rückfrage bei der Geschäftsstelle als falsch herausstellt, kann sich das Mädchen nicht sportlich für dir Nachwuchsgewinnungsveranstaltung des DTTB auf Bezirksebene qualifizieren. Die Bitte um Freistellung für den Bezirksentscheid wurde durch die Geschäftsstelle des HTTV mit der Begründung abgelehnt, dass keine sportliche Qualifikation gemäß den Ausschreibungsbedingungen vorliegt (nur die ersten 4 Platzierten). Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass keine Teilnehmer der Ortsentscheide, Kreisentscheide bei Krankheit der 4 Erstplatzierten nachrücken dürfen (da keine sportliche Qualifikation Plätze 1 – 4), gemäß der klaren Aussage des HTTV. Kann sich Tischtennis wirklich leisten bereits Nachwuchsspieler/innen zu vergraulen, da bei anderen offiziellen Veranstaltungen Freistellungen u.a. Krankheit üblich sind (wäre mit geringeren Teilnehmerfeldern verbunden) oder wird hier eine ein Exempel an einer, dem Hessischen Tischtennis Verband kritischen Person, vollzogen zulasten von einer Nachwuchsspielerin? Sollte ein Nachrücken durch die Geschäftsstelle toleriert werden (was nur im Sinne des Sports und der Kinder wäre) ist die Antwort eindeutig! Im Interesse der Kinder hoffe ich, dass hier eine Meinungsänderung des HTTV Funktionäre vor dem 7. April stattfindet. Alles andere wäre eine Bankrotterklärung der Nachwuchsarbeit im Bereich der Mini-Meisterschaften fürVereine. Harald Petzl TSV Erlenbach |
#5
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AW: HTTV - Müssen sich alle an dieselben Regeln/Termine halten?
Bei der Ersatzveranstaltung zum Kreisentscheid der Mini-Meisterschaften am Samstag den 16. März konnten wir 21 Spieler/innen aus 4 Vereinen begrüßen.
Ausgehend, dass am Ortsentscheid 18 Teilnehmer/innen aus 3 Vereinen die Mini-Meisterschaften besuchten, war die Entscheidung richtig die Kinder zum Tischtennis (Trainings-Turnier) einzuladen. Es war erfreulich die Leistungssteigerungen innerhalb von 3 Monaten zu sehen, wobei die Mädchen hier deutlicher als die Jungen sich verbessert haben. Die 11 Mädchen und 10 jungen haben alle eine Urkunde, die Podiumsplätze Pokale und die Platzierten Medaillen bekommen, die ich gerne gespendet habe. Die Eltern, Verwandte und Betreuer (ca. 30 Personen) haben sich bedankt, dass wir es mit einfachen Mitteln ermöglichen, dass die Kinder Spaß am Tischtennis vermittelt bekommen. |
#6
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AW: HTTV - Müssen sich alle an dieselben Regeln/Termine halten?
Der Bitte den Eingang vom 7. März zu bestätigen, wurde bisher weder von der Geschäftsstelle noch vom Vors. Verbandssportgericht entsprochen.
Da dies Eingangsbestätigungen bei anderen Anfragen meinerseits durch die Geschäftsstelle erfolgten („zufällig auch der 7. März“) ![]() Auf die Fristen der RO bedeutet das, turbulente Tage bis zum 7. Mai oder möchte der Verband es aussitzen / ignorieren? - wird nicht passieren! RO 4.1.3 Alle Rechtsorgane sind verpflichtet, die aufgeführten Rechtswege und Rechtsmittel zu bearbeiten. Ein Verfahren sollte in kürzester Frist, spätestens innerhalb von zwei 2 Monaten nach Zugang beim Rechtsorgan durch Urteil abgeschlossen werden Immer davon ausgehend, dass die Verantwortlichen den Passus kennen! Eine meinerseits gewünschte mündliche Verhandlung kann wohl ausgeschlossen werden (Einladungsfristen). - Schade - |
#7
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AW: HTTV - Müssen sich alle an dieselben Regeln/Termine halten?
Zitat:
Passt nicht jedem – jedoch derzeitige Rechtslage, bei der desaströsen Einwilligung zur Datenweitergabe des DTTB! Fortsetzung folgt! |
#8
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AW: HTTV - Müssen sich alle an dieselben Regeln/Termine halten?
Wird immer kurioser!
zeitliche Abfolge in Kenntnis RO 4.1.3 (setze ich bei Verbandssportgericht und Einspruchskammer voraus - sonst Fehlbesetzung)! 07.03.2019 Antrag an Verbandssportgericht / Geschäftsstelle 08.03.2019 Info von Vors. Verbandssportgericht Weiterleitung an Vors. Einspruchskammer (wegen Befangenheit) 17.04.2019 da bisher keine Info vom Vors. Einspruchskammer - zieht sich Vors. Verbandssportgericht aus dem Verfahren 27.04.2019 Anschreiben an HTTV wegen Fristwahrung – Kulanz meinerseits – wollte HTTV nicht „ins offen Messer laufen lassen“ 27.04.2019 Schreiben Vors. Verbandsportgericht Frist nach RO 4.1.3 läuft nicht, da bisher keine Rückmeldung ob Befangen ja oder nein 28.04.2019 Antwort - Für das Zeitmanagement sind die Personen im HTTV, nicht der Antragsteller, verantwortlich - Frist RO 4.1.3 nach Zugang 07.03.2019 |
#9
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AW: HTTV - Müssen sich alle an dieselben Regeln/Termine halten?
Der Takt seitens des HTTV wird schneller.
29.04.2019 Anfrage Stellungnahme des Vors. Einspruchskammer an mich (nach 52 Tagen) - Antrag RO 3.2.2.3, gestellt durch Vors. des Verbandssportgerichts 01.05.2019 ausführliche Antwort durch Antragsteller, mit dem Hinweis das eine detaillierte, begründete schriftliche Stellungnahme erwartet wird to be continued |
#10
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AW: HTTV - Müssen sich alle an dieselben Regeln/Termine halten?
08.05.2019 Entscheidung hätte gemäß RO 4.1.3 bis 7. Mai 2019 getroffen werden müssen (spätestens 2 Monaten nach Zugang)
22.05.2019 Anfrage nach Urteil / Stellungnahme mit Begründung da (RO 4.1.3) abgelaufen ist, mit Fristsetzung und Ankündigung auch gegen das Verbandssportgericht erforderliche Schritte einzuleiten (erneut Verstoß gegen Vorgaben – dieses Mal der Rechtsordnung durch das Verbandssportgericht) - einen Verein oder Spieler/in würde umgehend sanktioniert, der sich solche Verfehlungen / Verstöße (z.B. verspätete Eingabe Spielergebnis) erlaubt! 23.05.2019 Beantragung durch Vers. Verbandsportgericht über gutachterliche Feststellung, ob der Rahmenterminplan absolut verbindlich ist oder ob Ausnahmen und wenn ja, welche, zulässig sind. Von dieser Feststellung hängt ab, ob hier RO 2.2.4 infrage kommt Die gleiche Frage wurde bereits im Januar durch uns, an identische Personen, gestellt, bisher keine Antwort. Somit wurde in den 11 Wochen seit Zugang keinerlei Tätigkeit seitens des Verbandsportgerichtes zur Klärung unternommen. |
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