Zurück   TT-NEWS Tischtennis Forum > Regional, National & International > National (DTTB) > REGION WEST > Westdeutscher TTV
Registrieren Hilfe Kalender

Westdeutscher TTV Hier könnte Ihre Werbung stehen! (Infos anfordern)

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 17.05.2020, 21:08
TSV_Christian TSV_Christian ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 23.10.2008
Alter: 46
Beiträge: 864
TSV_Christian ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)TSV_Christian ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)
Verbindlichkeit des Schutzkonzepts

Betrifft zwar ganz Deutschland und nicht nur den WTTV - aber dieser hat ja u.a. zur Erfassung des Hygienebeautragten in click-TT aufgerufen...was sich in einem Mehrspartenverein schon mal als schwierig darstellen könnte, da nur der gesamte Verein einen haben sollte und nicht jede Abteilung.

Zu diesem Wunsch und allgemein zum COVID-19-Schutz- und Handlungskonzept des DTTB würde ich aber gerne eure Einschätzung hier lesen: Wie verbindlich ist dieses Konzept oder auch die tollen zehn Leitplanken des DOSB, wenn ein Land und eine Kommune sich nicht darauf berufen? In der Corona-Schutzverordnung NRW steht ja zu Sport nur drin, dass die Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten sind...und unsere Gemeinde hat auch nicht mehr gefordert. Auch in Gesprächen mit Vertretern anderer Vereine kam schon klar zum Ausdruck, dass man dieses DTTB-Konzept zwar durchlesen und verstehen sollte, es rechtlich aber keinerlei Folge hat, wenn man es - so nicht von der Gemeinde vorgeschrieben - nicht befolgt.

Deckt sich das mit der allgemeinen Meinung hier im Forum? Sind das also nur schöne Gedanken und erst dann relevant, wenn eine Gemeinde schreibt "die sportartspezifischen Schutzkonzepte sind zu übernehmen"? Oder sind diese Punkte schon irgendwie verbindlich? Ganz wichtig: Mir geht es nicht um die Diskussion zu Sinn oder Unsinn der Maßnahmen - auch ohne rechtliche Notwendigkeit kann man ja viele Punkte übernehmen, die sicher zur Eindämmung des Virus nicht schädlich sein können - sondern einzig und allein um die rechtliche Bewertung in Bezug auf Hallenöffnung und mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung (soweit von der Gemeinde nicht gefordert).
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 17.05.2020, 21:46
Chris Kratzenstein Chris Kratzenstein ist offline
Foren-Urgestein - Master of discussion **
 
Registriert seit: 06.05.2001
Ort: 88299 Leutkirch
Alter: 48
Beiträge: 9.714
Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Chris Kratzenstein ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts

Der Verband kann m.M.n. keine rechtlichen Vorschriften machen wie die Hallen benutzt werden.
Das heisst die Vorgaben macht das Land bzw. am Ende der Kreis oder die Gemeinde.

Welche Strafen sollte es denn geben wenn man sich an alle Vorschriften der Gemeinde hält aber eine Vorgabe des Verbandes nicht eingehalten wird? Und wer spricht die Strafe aus?
__________________
Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 17.05.2020, 22:00
tripplem tripplem ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 04.08.2012
Ort: Essen
Beiträge: 563
tripplem gab in der Vergangenheit leider sehr oft Anlass zur Kritik (Renommeepunkte mindestens -40)
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts

Das ist ganz einfach, wie schon von dir vermutet:

Rechtsverbindlich ist der Erlass der Kommune, der nicht in Widerspruch zu ihm übergeordneten Verordnungen stehen sollte.
Da gibt es auch den Rechtsweg, die Kontrollorgane etc.

Ansonsten GÄBE es noch die Sportgerichtsbarkeit.
Diese ist jedoch strukturschwach.
Frei nach dem Motto, wo kein Richter und kein Kläger, da auch kein Angeklagter.

Nahezu nichts ist praktisch garnichts.

Gleichwohl kann das alles auch dahinstehen, wenn man an die Gesundheit denkt. Ich persönlich würde den Großteil der Regeln befolgen.
Die sind ja immerhin gut gemeint und für umsonst ein ganz guter Service.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 17.05.2020, 22:08
Bernie Bär Bernie Bär ist offline
registrierter Besucher
Foren-Urgestein - Master of discussion **
 
Registriert seit: 10.06.2005
Ort: Wegberg
Alter: 67
Beiträge: 9.675
Bernie Bär ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)Bernie Bär ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)Bernie Bär ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts

Ich gehe mal davon aus, dass sich die Kommunen die Sicherheitskonzepte der verschiedenen Verbände sehr genau anschauen werden, bevor sie die Hallen für Sportarten freigeben.

Das dürfte auch ziemlich problemlos ablaufen, da sie sich nur bei den zuständigen KSB, die ja die Infos vom LSB bekommen, informieren brauchen.

Ich gehe mal davon aus, dass hier ein reger Informationsaustausch stattfinden wird.
__________________
Ich weiß, dass ich nichts weiß.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 17.05.2020, 22:26
Benutzerbild von Fastest115
Fastest115 Fastest115 ist offline
registrierter Besucher
Ältestenrat - Hall of Fame GOLD
 
Registriert seit: 05.11.2003
Ort: Lünen
Alter: 58
Beiträge: 27.519
Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts

Denke auch die Vorgaben von Kommune und Land sind verbindlich

Die Auflagenlisten von WTTV DTTB LSB DOSB usw sind nur Richtlinien/Vorschläge/Empfehlungen von denen. Also unverbindlich.

Sie sollen helfen, wenn der Kreis Auflagen machen muss, dann kann er sich daran orientieren und sie dann 1-1 übernehmen oder was streichen, was er für unnötig hält, bzw ergänzen wenn er was zusätzlich für notwendig hält.

Oder wenn der Kreis einen Vorschlag vom Verein verlangt kann sich der Verein daran orientieren und eben übernehmen, streichen oder ergänzen.
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 17.05.2020, 22:34
Benutzerbild von BlindesHuhn
BlindesHuhn BlindesHuhn ist offline
reservierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 04.09.2017
Beiträge: 622
BlindesHuhn kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts

Bei mir ists zwar der STTV, aber die Frage der Verbindlichkeit betrifft ja tatsächlich alle Verbände. Insofern danke @Chris und tripplem für Eure Bewertung, die meine mittlerweile gewonnene bestätigt: Alles, was über die landes- sowie gegebenenfalls kreis- und gemeindespezifischen Regelungen hinausgeht, ist rein rechtlich als optional zu betrachten.
__________________
Fastarc G1 1.8 sw | Bloodhound | Troublemaker ox rt
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 17.05.2020, 22:36
Benutzerbild von eingeselleaufderlinie
eingeselleaufderlinie eingeselleaufderlinie ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 06.06.2009
Ort: Hattingen
Alter: 63
Beiträge: 512
eingeselleaufderlinie ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts

Ich sehe als wesentlichen Faktor §9 Abs. 4 der NRW Coronaschutzverordnung:

„(4) Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen.“

GEEIGNETE VORKEHRUNGEN SICHERZUSTELLEN!

Damit hast du meiner Meinung nach die Verantwortung für das, was in deiner Halle passiert.

Wenn du dann ein vorhandenes Konzept als Grundlage nimmst, ist jeder Verein auf einer sichereren Seite, als wenn er sich Regeln einfach selbst macht bzw. ohne wesentliche Regeln ein Training verantwortet.

Insofern gibt es keine rechtliche Verpflichtung meiner Meinung nach, dieses Konzept zu befolgen, aber dieses Konzept des DTTB kann den Vereinen die Sicherheit geben, rechtlich weniger angreifbar zu sein.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 17.05.2020, 22:38
tripplem tripplem ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 04.08.2012
Ort: Essen
Beiträge: 563
tripplem gab in der Vergangenheit leider sehr oft Anlass zur Kritik (Renommeepunkte mindestens -40)
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts

Und ich dachte du weißt, dass du nichts weißt

Ein Fall sokratischer Ironie, der nicht zutrifft.

Anyway.

So lange die Kommune keine Weisung gibt, so lange werden sich Vereine dazu berechtigt fühlen ihre eigenen Konzepte in den Trainingsalltag zu überführen. Das wird der gleiche Flickenteppich werden,
den wir bereits in ganz Deutschland haben.

Es gibt nur eine Lösung: Kein Training.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 18.05.2020, 07:59
chippes chippes ist offline
registrierter Besucher
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 31.10.2005
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 59
Beiträge: 379
chippes ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts

Was passiert eigentlich, wenn ein Trainingsteilnehmer positiv auf Corona getestet wird ?
Müssen dann anschließend alle Anwesenden in Quarantäne ? Oder nur der unmittelbare Trainingspartner ?
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 18.05.2020, 08:38
Benutzerbild von Fastest115
Fastest115 Fastest115 ist offline
registrierter Besucher
Ältestenrat - Hall of Fame GOLD
 
Registriert seit: 05.11.2003
Ort: Lünen
Alter: 58
Beiträge: 27.519
Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)
AW: Verbindlichkeit des Schutzkonzepts

Das würde dann das örtliche Gesundheitsamt entscheiden , die ja aktuell dann alle Fälle nach verfolgen sollen/können.
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Verbindlichkeit englischsprachiger Regeldokumente appelgrenfan Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches 6 10.01.2020 11:09
Physik des Unterschnitts, des Topspins und des Schlägers Chrix Technik - Taktik - Training - Vorsätze und Zielerreichung 35 27.01.2019 22:19
Neue Leitung des Pressereferats des NÖTTV fotoundmakeup Niederösterreich 0 20.06.2011 09:27
Offener Brief des Präsident des HeTTV rigo3108 Hessischer TTV 1 13.04.2007 12:31
Derfe die des? Des die des derfe! klugscheisser Bezirk Süd 1 04.03.2006 20:34


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:44 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77