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  #1  
Alt 20.03.2008, 08:26
bayernfan bayernfan ist offline
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bayernfan ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Karfreitag Sportverbot

Wie ist das eigentlich mit dem Sportverbot am Karfreitag?
Da findet das Spiel Fraulautern - Tostedt statt.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass am Karfreitag nicht gespielt werden darf.
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  #2  
Alt 20.03.2008, 09:30
teille teille ist offline
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teille ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Karfreitag Sportverbot

Die gesetzliche Hoheit über Kultur liegt bei den Bundesländern; das wird von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich gehandhabt; bei uns in Niedersachsen haben die Behörden das in den letzten Jahren schärfer kontrolliert.
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  #3  
Alt 20.03.2008, 10:59
Benutzerbild von Muesli Bob
Muesli Bob Muesli Bob ist offline
내사전에 불가능이란 없다
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Muesli Bob ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Karfreitag Sportverbot

Bei uns kommt sogar niemand zum Training!

Ich hab mir den Turnhallenschlüssel geben lassen und werde am Kafreitag trotzdem Trainieren. Allerdings kommt aber bloß einer außer mir . So könnte man wieder mal ungestört Videoanalyse machen ohne das alle 30 Sekunden jemand ins Bild springt und seine Komentare abgeben muss.
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  #4  
Alt 20.03.2008, 11:43
annika annika ist offline
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annika ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Karfreitag Sportverbot

Letztes Jahr war am Volkstrauertag ein deutsches Europapokal-Heimspiel angesetzt.

Meiner Ansicht nach gilt das Verbot auch nur für Outdoor-Sportarten. In der Turnhalle störst Du ja niemanden.
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  #5  
Alt 20.03.2008, 11:49
Benutzerbild von Mo
Mo Mo ist offline
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Mo ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Karfreitag Sportverbot

ich fahre zum tunier nach flensburg
__________________
"Wenn man über jemanden die Wahrheit erfahren will, ist dieser jemand meiner Erfahrung nach der letzte, den ich fragen würde."
Dr. House
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  #6  
Alt 20.03.2008, 12:47
Frank Schmidt Frank Schmidt ist gerade online
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Frank Schmidt ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)Frank Schmidt ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)Frank Schmidt ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)
AW: Karfreitag Sportverbot

Wir haben eine Ausnahmegenehmigung und dürfen daher spielen.
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  #7  
Alt 20.03.2008, 18:10
Mic Mic ist offline
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Mic ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Karfreitag Sportverbot

Ich kann aufgund meiner beruflichen "Bildung" einen Überblick geben:

=> Die Regelungen über die Verbote an Sonn- und Feiertage sind Sache der Bundesländer. Es dürfte aber in vielen Bundesländern ähnlich geregelt sein.

=> Anhand dem Beispiel Baden-Württemberg kann ich in die Details gehen:
-Grundsätzlich sind am Karfreitag in Baden-Württemberg u.a. öffentliche Sportveranstaltungen verboten (der Karfreitag gilt als einer der höchsten schutzwürdigen Feiertage)
-Für den Karfreitag können die Kreispolizeibehörden (i.d.R. Landratsamt) in besonderen Ausnahmefällen Befreiungen erteilen, müssen dabei aber die kirchlichen Stellen hören
-In der Praxis wird eine Befreiung möglich sein, wenn ein besonders begründeter Fall vorliegt , z.B. Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung, großer Besucherzahl o.ä.. => ich verstehe darunter höchstens Spiele der 1. Bundesliga. Idealerweise sollte der Veranstaltungsort nicht in der Nähe einer Kirche sein.


Und hier noch die entsprechenden Auszüge aus dem Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) Baden-Württemberg

§8
(1) Am Karfreitag und am Totengedenktag (Sonntag vor dem 1 Advent) sind verboten:
1 öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb
hinausgehen;
2. sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren
Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen;
3. öffentliche Sportveranstaltungen am Karfreitag während des ganzen Tages, am Totengedenktag bis
13 Uhr.
Die Veranstaltungsverbote nach Satz 1 beginnen am Karfreitag um 0 Uhr und am Totengedenktag um 3
Uhr.

§ 12
(1) In besonderen Ausnahmefällen können die Ortspolizeibehörden von den Vorschriften des § 7 Abs. 2 und
des § 11, die Kreispolizeibehörden von den übrigen Vorschriften dieses Abschnitts befreien.
(2) Das Innenministerium kann aus wichtigem Grund allgemein Ausnahmen von der Vorschrift des § 6 Abs.
1 zulassen.
(3) Vor der Erteilung einer Ausnahmebewilligung sind die zuständigen kirchlichen Stellen zu hören. Dies gilt
nicht, wenn von Vorschriften zum Schutz des 1. Mai oder des 3. Oktober eine Ausnahmebewilligung erteilt
werden soll.
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  #8  
Alt 20.03.2008, 18:12
Mic Mic ist offline
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Mic ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Karfreitag Sportverbot

...wobei "öffentlich" nichts mit "outdoor" zu tun hat.

Von Verbänden organisierte Sportwettkämpfe (egal ob in der Halle oder outdoor) gelten in der Regel immer als öffentliche Veranstaltungen.
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  #9  
Alt 20.03.2008, 19:53
bayernfan bayernfan ist offline
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bayernfan ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Karfreitag Sportverbot

Vielen Dank für die Infos.
(dass sich Fraulautern eine Ausnahmegenehmigung besorgt hat, habe ich mir schon gedacht)
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  #10  
Alt 21.03.2008, 01:53
sunfire sunfire ist offline
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sunfire ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Karfreitag Sportverbot

Zitat:
Zitat von bayernfan Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die Infos.
(dass sich Fraulautern eine Ausnahmegenehmigung besorgt hat, habe ich mir schon gedacht)
frag mich nur warum? könnte mir vorstellen, dass nicht gerade viele zuschauer kommen werden - kann mich aber auch irren, weil ja alle irgendwie frei haben
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