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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste
Habe mir mal soeben die aktuellste ittf belag zulassungsliste angeschaut (30B). Haufenweise neue Beläge, die noch nicht im Handel sind aber schon zugelassen. Das beste kommt noch: von denen es auch keine Marken/brand abildungen gibt.
Frage an einen internationalen Schiri, werden solche Beläge bei einer Kontrolle einfach durchgewunken oder wie wird da verfahren? Mir kommt dieses ganze Belagzulassungspielchen (dabei gehts ja wirklich nur um den Belag, der Schwamm kann ja wo weiss ich herkommen) immer spanischer vor!!! Was meint ihr dazu? |
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#2
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AW: Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste
Hier noch die offizielle itff beschreibung für das "vereinfachte zulasungsverfahren". Nach genauem lesen könnte man sogar der meinung sein, dass dies Verfahren von der ittf dafür ausgelegt wurde, um einem Hersteller es zu ermöglichen für ein paar Monate einen "speziellen" Profibelag an seine Vertragsspiele auszuhändigen, der überhaupt nie für den offiziellen Vertrieb vorgesehen war. Vielleicht interpretier ich das aber auch falsch.
![]() 2. Simplified procedure A. Submit according to paragraphs 2 and 3 in the Normal procedure to the address given under “Contact Person”. B. Attach a message where you promise not to do any marketing of this brand before the racket covering has been authorised. C. The brand will be included in the next List of Authorised Racket Coverings, and the fee will be invoiced. D. A complete sample set including text in the rubber mould should be submitted by the supplier within 4 months after the printing of the List following paragraph 4 in the Normal procedure. If not, the brand will be omitted. E. Paragraphs 5 – 7 and 11 in the Normal procedure to be followed. Geändert von nevada (12.02.2010 um 21:49 Uhr) |
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#3
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AW: Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste
Wegen der 4 Monate? AUch die Profis dürfen nicht mit den Belägen antreten; wenn sie nicht auf der LIste stehen.
Der Vermerk ist deswegen, weil die LIste alle halbe Jahre aufgelegt wird, und 2 Monate vor der VEröffentlichung ANnahmeschluss ist - wer später kommt, kann in der neuen LIste dann nicht mehr berücksichtigt werden... |
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#4
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AW: Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste
nein nicht wegen der 4 monate sondern, dass es anscheinend in der rcliste bei vielen belägen keine abbildung der identifikations-stempel gibt. Wie soll dann der Schiri wissen, ob der Belag zugelassen ist, nur an der bezeichnung?
Nachdem ich mir alles nochmal durch den kopf hab gehen lassen, ist anhand der liste so oder so keine kontrolle der beläge möglich. Ein Fabrikatdistributor kann schliesslich für die unterschiedlichsten belagvarianten immer wieder die gleiche belagstemplematrize in auftrag geben. U. ich denke in japan/china/etc. sind selbst kleinstserien für einen hersteller/distributor erschwinglich. (ist nur ne Vermutung von mir) Mit etwas höherem finanziellem Aufwand kann man auch so vorgehen, dass für den jeweils neuesten profilbelag unter einem neuem namen ein zulassungantrag eingereicht wird, der matrizenstempel müsste noch für den neuen namen angepasst werden u. wenn der belag dann später wieder aus der liste fliegt, wird er einfach unter einem neuem namen/neuem matrizenstempel wieder auf die liste gesetzt. Ich glaub diese ganze zulassungsgeschichte ist nur für einen zweck erfunden worden, nämlich dass die ittf damit geld verdienen kann. |
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#5
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AW: Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste
ich dachte, weil du das oben farbig rausgestellt hast.
Klar ist das zum Geldverdienen da, irgendwie muss sich die ITTF auch finanzieren. ICh verstehe den Sinn der Frage wohl einfach nicht... |
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#6
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AW: Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste
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#7
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AW: Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste
Letztendlich sehe ich es genau wie miga, dass durch die markierte Passage für ca. 4 Monate nach Erscheinen der Liste ein Belag, der nicht im Labor überprüft wurde, gespielt werden darf, da dann erst die Deadline fürs Einsenden der Samples ist. D.h. man könnte z.B. einen Belag mit falscher Noppengeometrie oder eine Glattnoppe für 4 Monate auf den Markt werfen und dann lässt man den Belag auslaufen und fängt von vorne an.
Kann man auch einfach hinten ne laufende Nummer an den Belagsnamen anhängen, dann werden die Kunden nicht irritiert. |
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#8
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AW: Belagkontrolle anhand der ittf racket covering liste
Ja das ist natürlich theoretisch möglich.
Aber: 1. Würde sich der Hersteller damit bei den Kunden einen schlechten namen machén. 2. Würde der ITTF das sicher beim 2. oder 3. mal dann auffallen und dann würden sie diesem hersteller diese "vorläufige" Zulassung in Zukunft verweigern
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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