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AW: Brauchen wir in Sachsen-Anhalt noch eine Staffelleiterordnung?
So viel Ende in Sicht und trotzdem kein Punkt
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http://andy-kohl.de.tl |
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AW: Brauchen wir in Sachsen-Anhalt noch eine Staffelleiterordnung?
Bin neu hier im Forum, aber die Beiträge eines Klaus Ködel sind so erheiternd, dass man sich fragen muss, ob er nicht in woanders besser aufgehoben wäre.
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#13
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AW: Brauchen wir in Sachsen-Anhalt noch eine Staffelleiterordnung?
Hey Beatle,
Du bist ein Scherzkeks natürlich brauchen wir die SO. Ansonsten kann ja jeder machen was er will. So gehts nicht und bei der Post hätte ich zumindest auch nicht als Staffelleiter die Nr. 2 bewilligt sondern 5 oder 6. |
#14
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AW: Brauchen wir in Sachsen-Anhalt noch eine Staffelleiterordnung?
[QUOTE=clubfan;1042295]Hey Beatle,
Du bist ein Scherzkeks natürlich brauchen wir die SO. Ansonsten kann ja jeder machen was er will. So gehts nicht und bei der Post hätte ich zumindest auch nicht als Staffelleiter die Nr. 2 bewilligt sondern 5 oder 6.[/QUO Was nutzt uns eine SO, wenn daß Sportgericht diese außer Kraft gesetzt hat? Endscheidet der Staffelleiter bzw. der Sportausschuß nicht über einen SP? Wenn ein Verein gegen einen SP beim Sportgericht Protest erhebt(welcher nach Beratung des Sportausschuß erfolgt ist) so müßte das Sportgericht beide Seiten anhören,bevor ein Urteil gesprochen wird. Leider aber nicht im TTVSA. Da gilt, wer Linientreu ist den wird geholfen.(zumindest unser Verein macht seit Jahren die Erfahrung) Noch ein Beispiel über die Arbeit des Sporgerichtes des TTVSA. Eine Mannschaft tritt in Merseburg in der Rückrunde nicht an. Der Staffelleiter wertet das Spiel für Merseburg und legt eine Ordnungsgebühr für die nicht antretene Mannschaft fest. Da die Mannschaft gegen diesen Endscheid des Staffelleiters keinen Protest beim Sportgericht erhoben hat, haben wir Fahrkostenerstattung der Hinrunde geltend gemacht(Ziffer39,Buchstabe d)laut der AB des TTVSA zur WO des DTTB. Der Gegner weigerte sich diese zu Bezahlen. Begründundg:Staffelleiter hat telefonisch mitgeteilt das Merseburg nicht antreten wird und Sie nicht nach Merseburg fahren brauchten. Wir wendeten uns an das Sportgericht. Das dies eine Lüge des Staffelleiters ist habe ich den Sporgericht mitgeteilt, was auch seine Spielwertung beweißt. Bemerkenswert das vom Staffelleiter eine Stellungnahme erst im September!!!! erfolgte. Das sagt über die Arbeitsweise des Sporgerichtes alles aus, aber die Endscheidung gegen uns stand mit Sicherheit schon vorher fest, welche wir erst nach mehrmaligen Nachfragen endlich im November!!! erhalten haben. Da der Staffelleiter in diesen Fall Vertreter des TTVSA ist und Schuld am Nichtantreten unseres Gegner war, forderten wir unsere Fahrkosten beim Präsidium des TTVSA ein. Wie erwartet kam die Ablehnung und gleich mit den Vermerk das die Endscheidung des Sporgerichtes zählt. Wir hätten ja beim Verbandsgericht unsere Forderungen gelten machen können. Für uns nicht nachvollziebar. Auf keinen Fall geben wir uns mit dieser Antwort zufrieden. Mal sehen wie es ausgeht. Zur Arbeitsweise des Verbandgerichtes nur soviel. In den letzten 2 Jahren haben wir uns mehrmals an das Verbandsgericht gewannt. Ergebniss gleich null. Da wir Recht hatten und das aber einige Funktionäre nicht gern zugegeben wollten,wurde erst gar nicht verhandelt. Da wir für unser eingezahltes Geld aber eine Endscheidung verlangten, zahlte man uns lieber nach zirka einen Jahr, die eingezahlten Gelder (Sportgericht und Verbandsgericht) auf Antrag mit folgender Begründung zurück.Das Spieljahr ist vorbei, ändern kann man sowie so nichts mehr.
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Klaus Ködel Abtl. TSV 1990 Merseburg |
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