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#31
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AW: Entzug der Stammspielberechtigung für Stammverein (unsinnige Regelung Senior*innen)
Ich habe eine Frage zu der Thematik.
Erwachsenenspielberechtigung liegt bei Verein X. Seniorenspielberechtigung bei Verein Y (gleicher Verband, anderer Bezirk). Wenn ich jetzt Erwachsenen-Bezirksmeisterschaften (nicht Senioren) spielen will, darf ich das für meinen Stammverein X, oder muss ich an den Bezirksmeisterschaften im anderen Bezirk für Verein Y teilnehmen?
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https://www.alli-tt.de/ - Mit aktuellen Spielberichten, News und Bildern rund um den Verein! |
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#32
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AW: Entzug der Stammspielberechtigung für Stammverein (unsinnige Regelung Senior*innen)
Zitat:
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Tenergy 80 • Zhang Jike ALC • Tenergy 80
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#33
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AW: Entzug der Stammspielberechtigung für Stammverein (unsinnige Regelung Senior*innen)
@hacko Leider falsch!
Das kommt inzwischen darauf an, ob die TLEI und TLSI an der SBEM oder SBSM hängt. Dies kannst Du bei Erstbeantragung einer Turnierlizenz, oder Wechsel einer Mannschaftsspielberechtigung, selber entscheiden. Wenn Du nichts gemacht hast, dann hängen die TLEI und TLSI an der SBSM und somit müsstest Du auch die Bezirksmeisterschaften der Erwachsenen mit der TLEI im Bezirk Y spielen. Beide Turnierlizenzen sind immer beim gleichen Verein. Hier ist eine Trennung nicht möglich. Du spielst also Bezirksmeisterschaften Erwachsene und Senioren immer im gleichen Bezirk.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
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#34
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AW: Entzug der Stammspielberechtigung für Stammverein (unsinnige Regelung Senior*innen)
@Chris: finde das mit den Abkürzungen maximal verwirrend..muss da immer 3x lesen.
![]() Die Sache ist folgende: Momentan sind die Erwachsenspielberechtigung und die Seniorenspielberechtigung im gleichen Verein X. Da ich vorhabe mit 2 alten Kumpels (Verein Y) evtl nächstes Jahr Senioren Mannschaftsmeisterschaften zu spielen, würde ich mit der Seniorenspielberechtigung zu Verein Y wechseln müssen. Also kann meine Turnierlizenz Erwachsene bei Verein X bleiben? Habs ichs richtig verstanden?
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https://www.alli-tt.de/ - Mit aktuellen Spielberichten, News und Bildern rund um den Verein! Geändert von Kai Hawaii (22.04.2026 um 14:22 Uhr) |
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#35
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AW: Entzug der Stammspielberechtigung für Stammverein (unsinnige Regelung Senior*innen)
Ja. Wenn die Turnierlizenzen aber bei Verein X bleiben soll, dann musst Du mir eine Mail schicken, dass die Turnierlizenzen dort beliben sollen, sofern Du aktuell schon welche hast. Am besten vor dem 31. Mai.
Ich verstehe, dass die Abkürzungen verwirren aber das alles immer auszuschreiben ist mir tatsächlich zu viel
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#36
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AW: Entzug der Stammspielberechtigung für Stammverein (unsinnige Regelung Senior*innen)
Zitat:
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Tenergy 80 • Zhang Jike ALC • Tenergy 80
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#37
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AW: Entzug der Stammspielberechtigung für Stammverein (unsinnige Regelung Senior*innen)
Zitat:
Mache ich dann. Danke dir!
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AW: Entzug der Stammspielberechtigung für Stammverein (unsinnige Regelung Senior*innen)
Zitat:
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#39
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AW: Entzug der Stammspielberechtigung für Stammverein (unsinnige Regelung Senior*innen)
Nur wenn die Turnierlizenz neu beantragt wird. Nicht bei Verlängerung.
Beantragen kann man das formlos, wobei der HeTTV dafür glsaube sogar ein Formular entwickelt hat. Hier der WO-Text: WO C 4 4 Wechsel einer Turnierlizenz Sofern ein Spieler seine Turnierlizenzen für den Stammverein wahrgenommen hat, hat ein Wechsel der (Stamm-)Spielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb zu einem anderen Verein hat automatisch den Wechsel sämtlicher vorhandener Turnierlizenzen für den Individualspielbetrieb zur Folge. Sofern ein Spieler seine Turnierlizenzen für den Zweitverein wahrgenommen hat, hat ein Wechsel der Zweitspielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb zu einem anderen Verein automatisch den Wechsel sämtlicher vorhandener Turnierlizenzen für den Individualspielbetrieb zur Folge. Ansonsten ist ein Wechsel des Vereins, für den ein Spieler seine Turnierlizenz (mit Ausnahme der eTLNI) wahrnimmt, nur nach einem Wechsel oder einem Löschen der Stamm- oder der Zweitspielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb oder der Neuerteilung einer Turnierlizenz zulässig. Der Wechsel der Zuordnung zu einem anderen Verein ist vom Spieler innerhalb eines Monats nach dem Wechseltermin (31.5. oder 30.11. bzw. Datum des sofortigen Wechsels) oder nach dem Inkrafttreten einer Löschung oder dem Startdatum einer neu erteilten Turnierlizenz dem für diesen Verein zuständigen Verband formlos anzuzeigen. Solange eine Spielberechtigung besteht, darf der Spieler vorhandene Turnierlizenzen wahrnehmen, soweit der Spieler start- oder teilnahmeberechtigt ist.
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