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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#11
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AW: Ja ist denn das erlaubt ???
Zitat:
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#12
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AW: Ja ist denn das erlaubt ???
Leute, keine Phantomdiskussion!
Die Regel bezieht sich auf die Vollständigkeit des Belages (Löcher oder Kratzer im Obergummi oder fehlende Noppen) und die Gleichmäßigkeit der Farbe, mehr nicht. Eine Veränderung der Spieleigenschaften durch Abnutzung ist nicht Inhalt der Regel und kann es auch nicht sein, denn wo sollte hier die Grenze zu eben jener Veränderung gezogen werden? (Messung eines Reibungskoeffizienten vor jedem Spiel und Vergleich mit einem Master? Der abstrusen Ideen wären Tür und Tor geöffnet.)
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RalfTTMan spielt mit Material (wie eigentlich alle, oder ?) |
#13
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AW: Ja ist denn das erlaubt ???
Zitat:
Aber wie immer...bei LN ist es illegale Nachbehandlung, bei NI ganz normal =) Regeln sind des weiteren meistens auslegungsfähig (wie auch Gesetzte), daher kann man es so auslegen wie Todesnoppe und ich oder eben anders, wie Haudruff und du! Entscheiden wird im Einzelfall nun ein OSR mit seiner Auslegung der Regel.... das bedeutet aber auch nicht, das es die einzig wahre Auslegung ist.... Gruß, Benjy
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www.tt-kleinostheim.de |
#14
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AW: Ja ist denn das erlaubt ???
Zitat:
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#15
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AW: Ja ist denn das erlaubt ???
Hier wird ständig behauptet, daß es verboten ist mit stark abgenutzten Belägen zu spielen. Wie ist es eigentlich bei NI-Belägen die Wochen oder Monate lang nicht gereinigt wurden und deswegen sehr rutschin sind? Kenn jemand der macht seinen Sriver nie sauber, da ist ne ganz rutschige Staubschicht drauf. Wenn er meine Toppies blockt habe ich glatt den Eindruck er hätte einen sehr schnellen Anti. Allerdings ist er trozdem in der Lage selbst leichte Toppies damit zu ziehen.
Merkur |
#16
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AW: Ja ist denn das erlaubt ???
Zitat:
ist keine phantomdiskussion. im regelwerk unter 4.7 steht eindeutig: Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern. das sich also ein sreiver, wie ein anti verhält, ist schon eine wesentliche veränderung des belages.
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ich muß nicht besser sein als mein gegner, es reicht wenn ich durch seine fehler gewinne. |
#17
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AW: Ja ist denn das erlaubt ???
Ich öffne hier gar keinen LN-Nachbehandlern Tür und Tor und will erst recht keine neue Diskussion hierzu eröffnen, sondern ich beziehe mich lediglich auf den genauen Text der Regel 4.7. Ich wäre sehr glücklich, wenn es irgendwo im Regelwerk, und sei es in einem Erläuterungsteil, eine klare Regelung bzgl. der Zulässigkeit von den genannten Eigenschaftänderungen gäbe.
In dieser Regel steht nämlich nicht, dass Beläge, deren Oberflächeneigenschaften verändert sind nicht zugelassen sind, sondern lediglich: Zitat:
Wie wir sehen, ist die Regel also bzgl. der Lösung des geannten Problems wenig hilfreich. Deshalb sollte mit Zitieren dieser Regel eben keine von mir Phantomdiskussion genannte Verunsicherung ala "Ist mein 2 Jahre alter Belag noch erlaubt?" losgetreten werden. Und nochmal abschließend ganz klar: Ich halte das Nachbehandeln von LN oder KN, oder das Backen, UV-Bestrahlen von NI oder was auch immer für unsportlich.
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RalfTTMan spielt mit Material (wie eigentlich alle, oder ?) |
#18
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AW: Ja ist denn das erlaubt ???
Zitat:
wie schon gesagt, wenn die spieleigenschaften starkverändert sind, muß er für abhilfe sorgen. in deinem fall, eben saubermachen. wenn kein OSR/SR anwesend ist, wirds schwehr, das dann zu beweisen um eine handhabe für den eintrag im spielbericht zu haben. und der eintrag ist dass einzige was man machen kann.
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ich muß nicht besser sein als mein gegner, es reicht wenn ich durch seine fehler gewinne. |
#19
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AW: Ja ist denn das erlaubt ???
Zitat:
wie in dem unten aufgeführten beispiel, wird aus einem griffigen und wenn er neu ist sogar klebrigem belag, ein glattes etwas. da könnte ich ja fast den belag mit öl oder fett einschmieren. und behaupten seine spieleigenschaften hätten sich nicht verändert.
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#20
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AW: Ja ist denn das erlaubt ???
Zitat:
den ersten Teil deiner Aussage kann ich zwar nicht genau beurteilen , aber es handelt sich nun mal bei der zitierten Regel um einen (wenn auch leicht versteckten) Konditionalsatz. Andere, logisch und inhaltlich identische Formulierung: Wenn die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändert sind, dann können geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe zugelassen werden. Die Regel lautet nicht: "Wenn die Eigenschaften der Oberfläche entscheidend (was ist das?) verändert sind, ist der Belag nicht zugelassen." Diese Formulierung wäre sehr viel klarer, wenn auch nicht eindeutig, siehe Klammeranmerkung.
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RalfTTMan spielt mit Material (wie eigentlich alle, oder ?) |
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