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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#11
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AW: Ablöse bei Spielerwechsel
fastest115@
"Wenn deine Logik stimmen würde könnte er sich ja am 15.02. nach dem Spiel abmelden und am 16.02. plötzlich im neuen Verein spielen... und das jede Woche???" Im TTVWH ist es durch die Wechseltermine geregelt. Von Bundesliga - Oberliga ist Wechseltermin bis 31. Mai, ab Verbandsliga - Kreisklasse D ist Wechseltermin bis 31. Mai und der Zweite bis 31. Oktober. Also, er könnte sich am 15.02. nach dem Spiel abmelden, aber spielberechtigt für den neuen Verein wäre er erst ab 01. Juni. Spricht: er könnte (dürfte) nicht jede Woche wechseln, sondern bis Verbandsliga zwei Mal im Jahr, ab Oberliga nur noch ein Mal! |
#12
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AW: Ablöse bei Spielerwechsel
Richtig. So ist das ja im WTTV und überall in D auch.
Ich sagte ja auch nur das das möglich wäre, wenn eine Abmeldung in einem Verein nicht zu e9inem Wechsel der Spielberechtigung führenb würde (Logik von TT-RE) sondern zu einer Neubeantragung der Spielberechtigung. Es ist aber auch weiterhin ein Wechsel und somit gelten die Fristen und Ablösesummen wie bei einem normalen Wechsel auch.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#13
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AW: Ablöse bei Spielerwechsel
Zitat:
Ich glaube ich bin hier falsch verstanden worden. Das es sich hier um einen Wechsel der Spielberechtigung handelt ist klar, aber die Erstattungsgebühren scheinen mir schleierhaft. Mit welchem Recht kann der ehemalige Verein noch einen Anspruch haben? Wir hatten übrigens auch schon folgenden Fall: Wir beantragten die Spielberechtigung eines Spielers innerhalb der laufenden Saison. Er hatte sich vor ca. 5-7 Jahren bei seinen Ex-Verein ordnungsgemäß abgemeldet. Allerdings hat sein Ex-Verein die Spielberechtigung nicht löschen lassen. Wir erhielten die Spielberechtung sofort nach Antragsstellung (Gemäß erstantrag, die Spielberechtigung "ruhte" gemäß WO). Allerdings berechnete uns der WTTV die Gebühren (13,00 EUR) gemäß eines Spielerwechsel. Dies wurde nach Rückfrage auch als korrekt bestätigt. Wir haben die Gebühr bezahlt. Allerdings paulibel erscheint mir diese nicht. Was kann der neue Verein dafür, dass der Ex-Verein seine Pflichten (Löschung der Spielberechtigung) nicht nachkam. |
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