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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Ablöse bei Spielerwechsel
Vielleicht kann hier jemand helfen?
Fall: Ein Spieler hat in der dieser Rückrunde zu anfangnoch für seinen alten Verein gespielt. Er hat sich aber in der laufenden Serie vom Verein abgemeldet und gehört somit nicht mehr zum Verein. Wenn er nun zu einem neuen Verein wechselt, entfällt dann eine Ablöse für den ehemaligen Verein? Danke für die Antworten! |
#2
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AW: Ablöse bei Spielerwechsel
Zitat:
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main |
#3
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AW: Ablöse bei Spielerwechsel
Zitat:
Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Ich meine die vom WTTV festgeschriebene Erstattungsgebühr. |
#4
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AW: Ablöse bei Spielerwechsel
Der Spieler in deinem Beispiel würde ja nicht den Verein wechseln. Er würde sich bei einem neuen Verein anmelden. M. E. müsste die Spielberechtigung mit dem Austritt aus dem Verein erloschen sein, da ja nur Vereinsmitglieder spielberechtigt sein können. Und dann würde er bei seinem neuen Verein eine neue Spielberechtigung erhalten.
Mir ist halt nur nicht ganz klar, was eine "Erstattungsgebühr" ist. Ist das eine Gebühr, die der neue Verein an den WTTV für die Spielberechtigung zahlen muss oder wird sie an den alten Verein gezahlt (was ich für eine etwas merkwürdige Praxis im Amateurbereich halten würde)?
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main |
#5
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AW: Ablöse bei Spielerwechsel
Zitat:
In der Wettkampfordnung (WTTV) heißt es: " 6.1 Im Zusammenhang mit der Einreichung eines Antrages auf Wechsel der Spielberechtigung ist der neue Verein oder der Spieler zu einer pauschalierten Kostenerstattung an den bisherigen Verein verpflichtet, wenn die Voraussetzungen gemäß B 6.2, 6.3 bzw. 6.4 gegeben sind und die Bestimmungen gemäß B 6.5 keine Anwendung finden. Die Erfüllung dieser Verpflichtung(en) ist mit der Antragstellung zu belegen, d. h., Kopien der Zahlungsbelege, die durch ein Geldinstitut bestätigt sein müssen, sind gleichzeitig einzusenden. Empfangsbestätigungen bzw. Verzichtserklärungen des bisherigen Vereins sind den verschiedenen Antragsausfertigungen (siehe B 5.1) beizufügen. Versäumt der antragstellende Verein die Einreichung der entsprechenden Belege, so wird die Spielberechtigung erst nach unaufgeforderter Vorlage dieser Unterlagen erteilt. 6.2 Die Verpflichtung zu einer Kostenerstattung ergibt sich, abgesehen von den in B 6.5 geregelten Fällen, aus der Teilnahme des Spielers am Mannschaftsspielbetrieb (Tabelle A) sowie aus der individuellen Spielstärke und Förderungswürdigkeit (Tabelle B). Die Voraussetzung für die Erstattung eines Betrages gemäß Tabelle B ist nur dann gegeben, wenn der Spieler zum Zeitpunkt der Antragstellung einen der unter 6.3 der Tabelle B genannten Plätze einnimmt. 6.3 Die Höhe des Erstattungsbetrages nach Tabelle A richtet sich nach der Klassenzugehörigkeit des wechselnden Spielers in dem zur Zeit der Antragstellung laufenden Spieljahr. Bei zum 1. Januar wirksam werdenden Anträgen und nicht erfolgter Einstufung ist die Rückrunde des vorausgegangenen Spieljahres ausschlaggebend. (Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Leistungsklasse in diesem Sinne ist dann gegeben, wenn der Spieler als Stamm- oder Ersatzspieler Mitglied einer an den Meisterschaftsspielen teilnehmenden Mannschaft ist und an Meisterschafts- oder Pokalspielen mitgewirkt hat.) Tabelle A Klasse Kostenerstattung 1. Bundesliga 1.250 € 2. Bundesliga 875 € Regionalliga 700 € Oberliga 550 € Verbandsliga 425 € Landesliga 325 € Bezirksliga/Bezirksklasse 250 € Kreisliga/1. Kreisklasse 175 € weitere Kreisklassen 100 € " Somit ist leider zunächst eine Erstattung fällig (sofern der alte Verein Verein nicht verzichtet). Aber wie ist das im o. g. Fall zu sehen. Eigentlich gibt es keinen alten Verein, da der Spieler während der Rückrunde ausgetreten ist. |
#6
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AW: Ablöse bei Spielerwechsel
Wie ich schon geschrieben hatte, ist die Spielberechtigung mit dem Austritt m. E. erloschen, da er mangels Vereinszugehörigkeit nicht mehr spielberechtigt gewesen sein konnte.
Es kann aber sein, dass der WTTV das anders sieht. Wenn es dich oder einen Spieler betrifft, der zu euch wechseln will, würde ich einfach mal den lieben Herrn Keil fragen. Ich möchte allerdings betonen, dass die ganze Regelung in meinen Augen dem Recht auf freie Selbstbestimmung aus Art. 2 des Grundgesetzes zuwiderläuft. Es wird einem Spieler durch diese Regelung - in meinen Augen eben unzulässig - erschwert, sich einen neuen Verein zu suchen. Und wie man im Fall "Bosman" gesehen hat, sind ja selbst bei Profis keine Ablösen zu zahlen, wenn der Spieler nicht mehr vertraglich gebunden ist. Wieso sollte dann bei Amateuren eine Ablöse rechtens sein?
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main |
#7
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AW: Ablöse bei Spielerwechsel
Das mit den Ablösesummen ist mir schleierhaft.
Aber die Tatsche, dass man sich nicht einfach beim alten Verein abmelden kann und dann kurz darauf bei einem neuen Verein eine Spielberechtigung beantragen kann, ist eindeutig. Er muss, solange seit dem Erlöschen der Spielberechtigung keine 2 Jahre vergangen sind, einen Wechsel der Spielberechtigung beantragen. |
#8
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AW: Ablöse bei Spielerwechsel
Zitat:
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#9
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AW: Ablöse bei Spielerwechsel
Wie alt ist denn der Spieler?
Die "Ablösesummen" gelten nur noch für Junge Spieler ich glaube bis 23 Jahre. Da argumentiert man , das der alte Verein ja Trainerarbeit in die Entwicklung gesteckt hat und der neue Verein davon profitiert....sonst holen sich alle Vereine ohne Jugendarbeit immer die Talente woanders weg... Desweiteren ist diese Logik er hat sich bei dem Verein abgemeldet und damit nicht mehr spielberechtigt auch nicht ganz schlüssig. Es gibt bei vielen Vereinen da auch Kündigungsfristen zb 3 Monate zum Kalenderjahresende. Wenn er seine Mitgliedschaft kündigt am 15.02.05(Beispiel) wäre er noch bis 31.12.05 Mitglied.... Also wenn er kein Vereinsmitglied mehr ist ist er nicht mehr spielberechtigt aber alle anderen Pflichten und Regelungen bleiben bestehen zb das es keine Neubeantragung wie nach 2 Jahren ist sondern nen Wechsel der Spielberechtigung mit allen Pflichten wie Wechseltermin einhalten, ggf Ablöse zahlen usw... Wenn deine Logik stimmen würde koönnte er sich ja am 15.02. nach dem Spiel abmelden und am 16.02. Plötzlich im neuen Verein spielen..und das jede Woche??? Nein. da hat der WTTV andere Regeln vorgesehen. Einzige Sache bei so einer Abmeldung (die sofort wirksam wäre also ohne Kündigungsfrist) ist genaugenommen die: Er darf auf keinem WTTV offenen Turnier mehr spielen, da er keine Spielberechtigung für nen WTTV Verein besitzt
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#10
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AW: Ablöse bei Spielerwechsel
Zitat:
Hier hast Du recht,früher waren es mal 35 Jahre. |
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