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AW: Rückzug aus Bezirk in Kreis und innerhalb des Kreises - Nachrücker?
Zitat:
Ich wohne im Kreis Krefeld, war mal früher auf der anderen Rheinseite tätig. Deswegen kenne ich ne Menge Leute im Bezirk. Der Almensberger hat einen eigenen Account hier im Forum, seit mehreren Jahren nicht benutzt. Würde mich echt wundern, wenn der hier unter nem anderen Nick mitmischen würde.
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Auch der Dumme hat manchmal einen gescheiten Gedanken. Er merkt es nur nicht. (Danny Kaye) |
#12
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AW: Rückzug aus Bezirk in Kreis und innerhalb des Kreises - Nachrücker?
hallo,wie ist es denn bei folgendem fall? :
Mannschaft x zieht aus der Verbandsliga zurück,sie gehen in die klasse ihrer zweiten mannschaft! wie würde es dann für die Mannschaft B aussehen die in der Bezirksliga auf dem 9.platz steht,quasi auf dem abstiegsplatz! Muss diese Mannschaft dann runter in die Bezirksklasse in welche auch Mannschaft A zurück gezogen hat?!?! sehr verwirrend finde ich,denn man weis nicht wirklich wie das nun ausgeht!!
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#13
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AW: Rückzug aus Bezirk in Kreis und innerhalb des Kreises - Nachrücker?
Ein Jahr alt, aber immer noch aktuell: Offensichtlich ist zumindest eine freiwillige Nicht-Teilnahme an den Relegationsspielen Bezirksklasse / Kreis ohne Aufrechterhaltung der Anwartschaft (Schiefbahn) zugelassen und bringt einen Platz in der Kreisliga...Der Neuntplatzierte der Bezirksklasse dagegen darf nicht zurückziehen, sondern müsste dann bis in die 3.Kreisklasse runter.
Wie ist es aber jetzt auf Kreisebene? Kristian behauptet in einem anderen Beitrag, dass die 2.Mannschaft des GSV Moers nicht freiwillig in die 1.Kreisklasse zurück kann...obwohl hier eigentlich die gleichen Voraussetzungen wie bei Schiefbahn vorliegen. Auch Moers spielt Abstiegsrelegation und wäre nach aktuellem Stand (zumindest bis Sonntag) sogar abgestiegen. Und trotzdem dürfen die nicht mit Wegfall der Anwartschaft verzichten? Ein Tabellenzweiter der darunter liegenden Klasse dagegen darf es schon und selbst der Gruppensieger darf komplett auf den Aufstieg verzichten? Wo ist da die Konsequenz? Oder sehe ich die nur einfach nicht!? Wäre wirklich schön, wenn da jemand mal was genaues zu den Regelungen sagen könnte...irgendwer sollte das ja schon mal festgeschrieben haben, denn Herr Schieß wird wohl kaum hingehen und auswürfeln, ob jemand einen Platz erhalten darf oder nicht. Aus den letzten beiden Jahren kommt man da auch nicht so ganz weiter: Von 2008/2009 auf 2009/2010 hat zwar Nieukerk als Zehnter (Abstiegsrelegation war aber gar nicht nötig) aus der Kreisliga zurückgezogen, die zweite und dritte Mannschaft jedoch sportlich sowieso einen Platz in der 1. bzw. 2.Kreisklasse erreicht, so dass dieser Fall keinen passenden Hinweis zur Vorgehensweise gibt. Im Jahr davor konnte allerdings die dritte Mannschaft des GSV Moers nach einem Rückzug aus der 1.Kreisklasse (8.Platz) danach in der 2.Kreisklasse starten, obwohl keine Mannschaft des Vereins dort sportlich einen Platz erworben hatte...allerdings waren auch danach noch Plätze in der 2.Kreisklasse frei. Beim Auffüllen wird also anscheinend sowieso genommen, was gerade möchte. Wie sieht es damit also jetzt genau aus? |
#14
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AW: Rückzug aus Bezirk in Kreis und innerhalb des Kreises - Nachrücker?
Hi, die Frage habe ich mit dem Staffelleiter Michael Schieß diskutiert. Er folgt der klaren Regelung, dass Rückzüge im Kreis nicht möglich sind.
Mannschaften können somit nur komplett aufgelöst werden. Sollte er selbst das vor Jahren mal anders gehandhabt haben, dann kann er sich wohl nicht mehr daran erinnern. Oder Du irrst Dich, Christian. ciao!
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