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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#21
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Doch, wie bereits oben schon mal erwähnt in B 5.1.3 "...jedoch nicht zwischen dem Ende der Einspielzeit und dem Beginn des Spiels."
Leider steht dort nicht, dass während er Einspielzeit nicht gecoacht werden darf, was damit aus meiner Sicht zulässig wäre; dass es keinen Sinn macht, weil es ja auch von der Einspielzeit meines Spielers abgeht, ist eine ganz andere Geschichte! Da wirft sich mir eine ganz andere Frage auf: Hat mein Gegner überhaupt das Recht, sich gegen mich einzuspielen, oder darf ich während der gesamten Einspielzeit am Tisch stehen und regungslos in der Nase popeln, bis es endlich los geht :confused: In B.4.3.1 steht lediglich "Die Spieler haben das Recht, sich .... einzuspielen", bedeutet das, dass dazu beide Spieler es wollen müssen? Weil wenn ein Spieler nicht dazu verpflichtet ist, sich einzuspielen, dürfte er dann ja auch die kompletten 2 Minuten fürs Coaching nutzen, oder? (IST JETZT NUR EINE REIN HYPOTHETISCHE FRAGE!)
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http://www.world-of-tabletennis.de Die private Homepage vom Motion - Man !!! ... und wieder aktuell: TV- Loxstedt Tischtennis ... ebenfalls interessant: TSV Klein Heidorn Tischtennis |
#22
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Zitat:
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#23
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Nein darf man nicht. Man darf vor dem Einspielen gecoatet werden, aber wenn das Spiel anfängt darf man es nicht mehr.
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Ich bin ein Linkshänder, und das ist auch gut so! |
#24
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Re: Darf zwischen der Einspielzeit und dem ersten Satz gecoacht werden?
Zitat:
Das ist so nicht ganz richtig!!! Wenn die Einspielzeit nicht voll ausgenutzt wurde, darf in der restlichen Zeit auch noch gecoacht werden!!! Weiß ich 100%ig, weil wir das gerade erst beim Trainerlehrgang hatten!!!
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immer mit der Ruhe und dann mit SPIN |
#25
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Re: Darf zwischen der Einspielzeit und dem ersten Satz gecoacht werden?
Hi,
Zitat:
Zitat:
Gruß. Geändert von Edwin (04.10.2003 um 04:57 Uhr) |
#26
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Re: Darf zwischen der Einspielzeit und dem ersten Satz gecoacht werden?
Nicht alles hier stimmt.
1. Vor jedem Spiel hat der Spieler das Recht sich 2 Minuten lang einzuspielen. Bricht nun ein Spieler diese Einspielzeit nach 1 Minute ab, hat er durchaus das Recht sich für die übrige Minute coachen zu lassen. Erst nach Ablauf der 2 Minuten ist dann kein coachen mehr möglich. 2. Sollte tatsächlich ein Spieler nach nur kurzer Zeit das Einspielen abbrechen um sich coachen zu lassen, hat der andere das Recht die restliche Einspielzeit mit einem Trainingspartner zum warm spielen zu nutzen. |
#27
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Re: Darf zwischen der Einspielzeit und dem ersten Satz gecoacht werden?
Zitat:
Hier nun auch von Schiedsrichterseite eine Antwort. Das ist so nicht richtig. Wie schon oben gesagt... Im Übrigen ist nicht alles Gold was glänzt, und alles was Gisecke schreibt, ist nicht immer der Weisheit letzter Schluß. Ich selbst, und auch alle meine mir bekannten Kollegen sehen es anders, unter denen auch einige ISR und Bundesschiris... |
#28
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Re: Darf zwischen der Einspielzeit und dem ersten Satz gecoacht werden?
Hi,
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Gruß. |
#29
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Re: Darf zwischen der Einspielzeit und dem ersten Satz gecoacht werden?
Zitat:
1. vor dem Ende der 2 Minuten das Spiel zu beginnen (denn die 2 Minuten stehen mir zur Vorbereitungen ja zu) 2. die vollen zwei Minuten zum Einspielen zu benutzen kann ich es durchaus schaffen, vor dem Ende der Einspielzeit (soll bedeuten, vor Ablauf der 2 Minuten) ein coaching durchzuführen. Erst sobald durch die "ZEIT" Ansage des Schiris die Einspielzeit zu Ende ist, beginnt das Spiel und die Spieler müssen "zu Tisch". So handhaben wir das eigentlich immer, ich denke das ist auch sinnvoll und vor allem nicht gegen die Regeln (auch wenn diese vielleicht mal wieder komisch formuliert sind). Im Übrigen bin ich, weil ich das nämlich am Anfang meiner (zugegeben noch kurzen) Schirikarriere genau wie du gesehen habe, mal gehörig auf die Schnauze gefallen, nachdem ich einem Betreuer auf der Landesrangliste der Damen und Herren mal das Betreuen in diesen 2 Minuten untersagt habe. Alle 4 anwesenden ISR und Bundesschiris haben hinterher gesagt, ich hätte unrecht gehabt... Gibt es eigentlich einen anderen Sport mit so undeutlichen Regelformulierungen wie es sie im Tischtennis gibt? |
#30
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Re: Darf zwischen der Einspielzeit und dem ersten Satz gecoacht werden?
Hi,
Zitat:
Zitat:
- die (bis zu) 2 Minuten sind dazu gedacht, sich einzuspielen - wenn keiner der Spieler die vollen 2 Minuten mit dem Einspielen ausnutzen möchte, steht ihnen nicht automatisch das Recht zu, die 2 Minuten mit etwas anderem aufzufüllen, sondern die Einspielzeit ist vorbei und das Spiel hat unverzüglich zu beginnen (ebenfall B 4.3.1: "Die Spieler haben das Recht, sich unmittelbar vor Spielbeginn, [...] einzuspielen."). Diese beiden Punkte sind m.E. nicht anders auszulegen. Daraus folgen erstmal zwei Möglichkeiten, die (wie gesagt m.E.) klar sind: 1. die Spieler nutzen die vollen 2 Minuten zum Einspielen, dann dürfen sie sich nach B 5.1.3 sowieso nicht mehr beraten lassen. 2. beide Spieler möchten die 2 Minuten nicht zum Einspielen ausnutzen. Auch dann ist die Einspielzeit vorbei und sie dürfen sich, ebenfalls nach B 5.1.3, nicht mehr beraten lassen. Bleibt für mich noch die Frage nach der dritten Möglichkeit: nur ein Spieler weigert sich, die vollen 2 Minuten zum Einspielen zu nutzen. Ehrlich gesagt halte ich diese Situation für zu theoretisch, da es mir noch nicht untergekommen ist, dass sich ein Spieler geweigert hat, dem anderen noch ein paar Bälle zuzuspielen, aber egal. Laut Pinguin, dessen Auslegungen ich normalerweise blind unterschreiben würde, hätte der andere Spieler jetzt das Recht, sich mit seinem Trainer/Betreuer/wem auch immer, weiter einzuspielen. Das sehe ich anders, da ich der Meinung bin, es kann nicht Sinn der Regeln sein, die Einspielzeit zu einem Trainingsevent ausarten zu lassen. Daher hat m.E. niemand außer den an diesem Spiel beteiligten Spielern während der Einspielzeit etwas an diesem Tisch verloren. Wie auch immer, wenn Pinguins Auslegung korrekt ist, ist doch für den sich weigernden Spieler die Einspielzeit vorbei (er hatte das Recht, sich bis zu 2 Minuten lang einzuspielen und hat von diesem Recht Gebrauch gemacht), oder sehe ich das falsch? Dann dürfte er sich nämlich nach, wer hätte es gedacht, B 5.1.3, ebenfalls nicht beraten lassen. Ich bin auf eure Meinungen gespannt. Gruß. |
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